Vor rund acht Jahren hatte Bushido den Bruder von Arafat Abou-Chaker, Rommel Abou-Chaker, infolge eines Streits um 180.000 Euro mehrmals gekündigt. Rommel war damals als Objektbetreuer in einer Immobiliengesellschaft, der Bergmannsglück GbR, von Bushido und Arafat tätig. Gegen die Kündigung legte er Klage ein. Diese wurde jetzt vom Arbeitsgericht Berlin überwiegend abgewiesen, wie unter anderem LTO und die dpa berichten.
Arbeitsgericht weist Klage von Rommel Abou-Chaker gegen Bushido ab
Der heute 48-jährige Rommel hob im Frühjahr 2018 180.000 Euro vom Geschäftskonto ab und händigte diese an Arafat aus. Soweit ist die Sache unstrittig. Allerdings herrscht Uneinigkeit darüber, ob Bushido von dieser Abhebung gewusst habe. Rommel behauptete im Rahmen einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht im August 2018, Bushido hätte dem Ganzen zugestimmt. Dessen Vorwurf, dies sei eine unwahre Aussage, konnte Rommel dem Gericht nach "nicht ausreichend widerlegen". Dafür hätte er genauere Angaben zur behaupteten Weisung und den Umständen machen müssen. Da er dies jedoch nicht tat und somit den versuchten Prozessbetrug nicht ausreichend widerlegen konnte, ging das Arbeitsgericht prozessual von der Richtigkeit des Vorwurfs aus.
Entsprechend entschied das Gericht nun, dass die außerordentliche Kündigung, die Bushido einen Tag nach dem Prozess im August 2018 wegen versuchten Prozessbetrugs ausgesprochen hatte, wirksam sei. Rommels Anwälte hatten versucht zu argumentieren, dass die Kündigung aufgrund eines sachfremden Motivs erfolgt wäre, nämlich der "rein persönlichen Fehde mit dem Mitgesellschafter" Arafat.
Sowohl Bushido als auch Rommel waren den Berichten zufolge am Freitag nicht persönlich vor Gericht anwesend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Kündigungsschutzverfahren war bis zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Straf- und Zivilprozesse zwischen Bushido und Arafat ausgesetzt gewesen.
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