Kopftuchverbot bei Müller: Capital Bra beendet Zusammenarbeit

Die Drogeriekette Müller befindet sich offenbar in einem Rechtsstreit mit einer ihrer Angestellten. Dabei soll es darum gehen, dass der Mitarbeiterin nicht gestattet wird, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Seit Jahren kämpft die Frau bereits vor Gericht dafür, jetzt wurde ihr auch in zweiter Instanz vor dem Nürnberger Landgericht Recht gegeben. Capital Bra hat von der Geschichte Wind bekommen und will seine Musik jetzt nicht mehr über Müller vertreiben lassen.

Zuerst hat Capital Bra in seiner Instagram-Story einen Screenshot veröffentlicht, den er mit einigen Emojis und folgendem Kommentar versehen hat:

"Ich werde mich morgen informieren. Wenn das stimmt, wird es nie wieder eine Team Kuku-CD bei Müller geben."

Das stimmt zwar, aber es handelt sich dabei um überholte Informationen. Müller hat der Angestellten offenbar schon 2016 fristlos gekündigt, wurde danach aber bereits vom Gericht dazu verdonnert, das Gehalt nachträglich zu bezahlen. Die Kündigung war nicht rechtmäßig, weil die Angeklagte zu dem Zeitpunkt anscheinend schwanger war.

Einzig das Urteil zugunsten der Angestellten ist einigermaßen neu – aber mittlerweile auch schon drei Wochen alt. Sein Vorhaben bekräftigt Capital Bra jetzt jedenfalls nochmal in einem Instagram-Post mit folgendem Kommentar:

"NICHT MIT UNS..heute ist Feiertag morgen wird der Vertrieb direkt angerufen & die CD kommt da raus mit solchen Heuchlern arbeiten wir nicht !!!!! [sic]"

NICHT MIT UNS..heute ist Feiertag morgen wird der Vertrieb direkt angerufen & die CD kommt da raus mit solchen Heuchlern arbeiten wir nicht !!!!! #TEAMKUKU

116k Likes, 3,991 Comments - Capital Bra (@capital_bra) on Instagram: "NICHT MIT UNS..heute ist Feiertag morgen wird der Vertrieb direkt angerufen & die CD kommt da raus..."

Hier findest du mehr Informationen zu der Geschichte:

Drogeriemarkt Müller verhängt Kopftuchverbot - DGB Rechtsschutz GmbH

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.03.2018, Az. 7 Sa 304/17 Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, stellt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. Überdies beeinträchtigt das Kopftuchverbot die grundgesetzlich gesicherte Religionsfreiheit. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung legte die Drogeriemarktkette Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg ein, der kein Erfolg beschieden war.

Drogerie-Mitarbeiterin darf weiterhin Kopftuch tragen

Nürnberg - Mit 18 Jahren begann die türkischstämmige Frau in der Parfümerie-Abteilung der Drogerie Müller im Raum Nürnberg zu arbeiten - damals ohne Kopftuch. Nach der Elternzeit kam sie mit Kopftuch wieder. Die Filialleiterin schickte sie nach Hause. Jetzt fiel das Urteil.

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