Klage wegen sexuellem Missbrauchs: Jay-Z will Gesetzeslücke nutzen

Die Klage gegen Jay-Z wegen sexuellem Missbrauch könnte fallengelassen werden! Das berichten sowohl TMZ als auch Allhiphop. Laut den Magazinen hätten der Roc Nation-Chef und sein Anwalt Alex Spiro der zuständigen Richterin ihre Verteidigung dargelegt. Dort wollen sie sich eine Gesetzeslücke zunutze machen, um die Klage aufheben zu lassen.

Klage gegen Jay-Z könnte wegen Zeitraum der Tat scheitern

Laut Allhiphop.com haben Jay-Z und sein Team die Richterin Analisa Torres auf eine Gesetzeslücke aufmerksam gemacht. Die an Hov gerichteten Vorwürfe würden sich nicht mit dem New Yorker Gesetz zu Geschlechter-motivierter Gewalt decken, auf das sich die damals 13-jährige anonyme Klägerin in ihrem Gesuch stützt. Denn das Gesetz sei erst im Dezember 2000 in Kraft getreten. Die Tat, die Jay-Z angeblich gemeinsam mit Diddy begangen haben soll, sei jedoch im September 2000 geschehen.

Wie Jay-Zs Anwalt Alex Spiro laut den Gerichtsdokumenten, die TMZ und Allhiphop vorliegen, argumentiert, verstoße es gegen mehrere Gesetze in sowohl New York als auch den Vereinigten Staaten selbst, das Gesetz rückwirkend auf den Fall von Jay-Z anzuwenden. Entsprechende Präzedenzfälle habe es auch schon gegeben. Außerdem gelte das New Yorker Gesetz zu Geschlechter-motivierter Gewalt nur für Vorfälle innerhalb der Stadt, der Fall rund um Jay-Z soll sich jedoch außerhalb der amerikanischen Mega-City zugetragen haben. Laut Spiro würden öffentliche Dokumente beweisen, dass das Gebäude nicht in den Zuständigkeitsbereich der New Yorker Behörden fallen würde. Noch dazu behauptet Jay-Zs Team, dass der Fall eigentlich schon seit 2021 verjährt sei.

Die anonyme Klägerin und ihre Rechtsvertretung Tony Buzbee haben zuletzt versucht, eine aktuelle Version des Gesetzes für ihren Fall anzuwenden, doch auch da widerspricht die Rechtsvertretung von Jay-Z. Buzbee sieht das Ganze in einem Kommentar gegenüber TMZ natürlich anders:

"Dies sind technische Argumente, die vorgebracht werden, und das Gesetz ist eindeutig auf unserer Seite und auf der Seite der mutmaßlichen Opfer. Die Rechtslage ist eindeutig."

Vor Kurzem hatte die Klägerin Fehler in ihrer eigenen Aussage eingestanden. Mehr dazu könnt ihr hier lesen:

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