Keine Urheberrechtsverletzung: YouTube gewinnt gegen Viacom
YouTube hat laut Entscheidung des U.S. District Court of Southern New York keine Urheberrechtsverletzungen gegen Viacom begangen. Dies entschied der zuständige Richter Lois L. Stanto n. Viacom kündigte bereits Berufung an. 
Der Rechtsstreit der Medienriesen geht bereits über sechs Jahre. 2007 verklagte Viacom YouTube auf eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz, weil ungefähr 160.000 Clips von Viacom zu der Zeit auf YouTube zu sehen gewesen sein sollen. Stanton entschied damals bereits zu Gunsten des Streamingportals, weil YouTube nicht aktiv an Urheberrechtsverletzungen teilnehme. Der Second Court hatte nach Berufung Stanton angewiesen, das Urteil nochmal zu prüfen. Dies tat er und bestätigte in der aktuellen Entscheidung: 

"YouTube muss nicht widerlegen, dass es sich der Urheberrechtsverletzungen bewusst war oder diese bekannt waren – die Aufgabe, dies zu beweisen, liegt beim Kläger. Der Congress hat festgelegt, dass der Rechteinhaber dafür zuständig ist, zu identifizieren, was offline genommen werden muss... Das Wissen um die Verbreitung von illegalen Inhalten und das Begrüßen dessen, setzt den DMCA-Schutz nicht aus. Um den Schutz zu verlieren, muss der Provider die Urheberrechtsverletzungen beeinflussen oder daran teilnehmen."
Während Google als Mutterkonzern von YouTube jubelt, kündigte  Viacom bereits Berufung an: "Dieses Urteil ignoriert die Entscheidung des höheren Gerichts und missachtet die Rechte der Künstler vollkommen... Wir glauben weiterhin, dass eine Jury über diesen Fall entscheiden sollte und über die überwältigenden Beweise, dass YouTube willentlich unsere Rechte verletzt hat. Wir haben vor gegen das Urteil in Berufung zu gehen." 
Da der Gerichtsstand von YouTube in den Staaten liegt, könnte ein abschließendes Urteil auch Einfluss auf den hiesigen YouTube -Markt haben.
In Deutschland wird indes am Bundesgerichtshof verhandelt, ob die Einbettung eines Videos bereits einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen würde. Ein Wasserfilterhersteller hatte geklagt, weil Mitbewerber ein Video von ihm auf den eigenen Seiten posteten. Eins ist klar: Hiphop.de -Videos darfst du gerne einbetten, wir freuen uns über Verbreitung unseres Contents, sonst hätten wir die Videos nicht zum Einbetten freigegeben.  Quellen: musikmarkt.de, rap.de

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