Keine Indizierung für Schwesta Ewas "Kurwa": BPjM bezieht Stellung

Wir hatten bereits berichtet, dass Schwesta Ewas Album Kurwa 2015 trotz eines entsprechenden Antrags bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht indiziert wurde. Die BPjM hat sich zu den Gründen für diese Entscheidung geäußert.

Entgegen der Meinung der Antragstellerin, dass die Texte der Rapperin das Leben im Rotlichtmilieu verherrlichen würden, ist man bei der Prüfstelle der Auffassung, "dass in den Texten zwar Prostitution, Drogenhandel, Zuhälterei beschrieben, aber nicht bagatellisiert werden".

Man hat sich anscheinend intensiv mit der Platte und auch einigen Interviews von Ewa auseinandergesetzt, um wirklich zu verstehen, wie die Lyrics gemeint sind und wie sie dem Konsumenten vermittelt werden:

Die Textzeilen, in denen der Drogenkonsum dargestellt wird, sind im Sinne des Jugendmedienschutzes nicht von vornherein unbedenklich, sind aber nicht so gestaltet, dass eine Verherrlichung und Verharmlosung desselben ausgedrückt wird […]. Eine Warnung vor dem Drogenkonsum findet sich auch in dem Lied 15 (Für Elise), die als verarmte Frau mit fettigen Haaren, Zombiezähnen und tausend Einstichen um die Vene dargestellt wird. [...] Vielmehr wird auch in den Interviews der Künstlerin deutlich, dass sie selbst drogenabhängig gewesen sei und es gerade nicht erstrebenswert sei, Drogen zu konsumieren.

Damit bestätigt die BPjM, was für die meisten Rap-Hörer ohnehin klar war: Straßenrap bildet oft die Realität vieler Menschen ab. Im Biografie-Interview mit Toxik spricht Schwesta Ewa detailliert über ihr bewegtes Leben:

Zitate via 16bars

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