Jetzt also doch: Drake verklagt Universal wegen "Not Like Us"

Nun ist es ganz offiziell: Am Mittwoch hat Drake Klage gegen die Universal Music Group eingereicht. Wegen der Veröffentlichung sowie der Verbreitung von Kendrick Lamars Disstrack "Not Like Us" wirft er dem Major-Label Verleumdung und Belästigung vor. Erst am Tag zuvor hatte Drizzy seine bisherigen rechtlichen Schritte zumindest in Teilen zurückgezogen.

Drakes Klage nimmt die Universal Music Group ins Visier

Wenn es nach Drake geht, dann hätte Kendricks "Not Like Us" von dem Major-Label, bei dem im Übrigen beide Künstler unter Vertrag stehen, niemals veröffentlicht werden dürfen.

Das ist jedoch genau so passiert – und damit hat die UMG eine "Kampagne ins Leben gerufen, die einen viralen Rap-Song schaffen sollte, der Drake fälschlicherweise als Pädophilen darstellt und auf heftige Vergeltung aus ist". So steht es jedenfalls frei übersetzt in der offiziellen Klageschrift. Auch die vorigen Unterstellungen, dass Universal unrechtmäßige Methoden benutzt hätte, um die Streams des Songs künstlich zu pushen, haben hier weiterhin Bestand.

Neu sind die finanziellen Absichten, die Drake jetzt dem Label vorwirft. Den Vertrag mit dem 6 God zu verlängern, wäre Universal offenbar teuer zu stehen gekommen. Aus diesem Grund vermutet er, dass der Musik-Gigant absichtlich dazu beigetragen habe, seine Person abzuwerten. Mit dem großen Ziel vor Augen, Drizzy zum Labelwechsel zu drängen.

Nicht zuletzt müsse der "For All The Dogs"-Interpret seit dem Release von "Not Like Us" um seine eigene Sicherheit und die seines engeren Umfelds bangen. Hiermit bezieht er sich unter anderem auf die Schießerei, die sich kurz nach Veröffentlichung des Disstracks zugetragen hat. Ein Sicherheitsmann wurde vor Drakes Villa durch ein Drive-by-Shooting verletzt.

Kendrick Lamar wird aus dem Rechtsstreit explizit außen vor gelassen.

"In dieser Klage geht es nicht um den Künstler, der "Not Like Us" geschaffen hat. Stattdessen geht es ausschließlich um die UMG, das Musikunternehmen, das sich dazu entschieden hat, solche Vorwürfe zu veröffentlichen, zu bewerben, auszunutzen und zu Geld zu machen – obwohl ihnen bewusst war, dass diese nicht nur falsch, sondern auch gefährlich waren."

Ein Datum für den Prozessauftakt gibt es noch nicht.

Drakes rechtlicher Rückzug war nur von kurzer Dauer

Ende November hat Drake gleich zwei sogenannte Pre-Action Petitions eingereicht, die sich schon damals primär gegen Universal gerichtet hatten. Im US-amerikanischen Recht versteht man darunter eine Art gerichtlichen Antrag zur Vorbereitung eines möglichen Klageverfahrens, durch den zunächst relevante Informationen gesammelt werden sollen.

Eine davon, in der auch die Streaming-Plattform Spotify mit Vorwürfen belastet wurde, hat Drake am Dienstag zurückgezogen. Der Grund dafür ist unbekannt. Aus der noch übrigen Pre-Action Petition ist nun offenbar die richtige Klage entstanden.

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