Haftbefehl ist im Rechtsstreit um das Wort "Brudi"

Haftbefehl befindet sich aktuell in einem Rechtsstreit. Konkret geht es um die Markeneintragung für eine Sorte seines Shishatabaks, der eigentlich "Brudi" getauft wurde – aber eventuell gar nicht so heißen darf, denn: Zufälligerweise teilen sich Haftis Tabak-Sorte und ein Online Shishashop nämlich den gleichen Namen. 

"Brudi": Haftbefehl in Rechtsstreit mit Online Shishashop

Haftbefehl ließ den Namen "Brudi" für seine Tabak-Sorte vor mehreren Jahren markenrechtlich eintragen. Einige Monate zuvor, im Jahre 2015, machten auch die Brüder Burak und Kadir Kaya aus NRW das Gleiche – für ihren Online-Store "Brudishop". Eine Weile später reichten sie Klage gegen Haftbefehl ein. Sie fordern, dass Haftbefehl die Eintragung beim Marken- und Patentamt löschen lässt und das Wort "Brudi" nicht mehr zum Verkauf seines Tabaks nutzt.

Vor ein paar Tagen standen die beiden Brüder und Haftbefehl sich dann im Gericht gegenüber – oder besser gesagt deren Anwälte. Die Parteien selbst sind nicht persönlich erschienen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ging es in der Verhandlung unter anderem darum, dass Haftbefehl das Wort "Brudi" auf der Straße groß gemacht hat. So argumentierte seine Vertretung, dass der Begriff erstmals in einer Line auf "Chabos wissen wer der Babo ist" auftauchte ('Nix mit Hollywood Frankfurt Brudi') und später durch den Track "Frankfurt Brudi", ein Song von Hanybal, auf dem Hafti als Feature auftritt, richtig groß wurde.

Weil das Wort "Brudi" wohl erst durch Haftbefehl etabliert wurde, solle dieser auch ein Anrecht darauf haben, es zu Vermarktungszwecken zu nutzen. Die "Brudishop"-Besitzer seien lediglich auf den Erfolg von dem Deutschrapper aufgesprungen. 

Haftbefehl vs. "Brudishop": Wer darf das Wort "Brudi" benutzen?

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie relevant Haftis Einfluss auf die Pop- und Jugendkultur für das Gerichtsverfahren tatsächlich ist. Für derartige Markenrechtsstreitigkeiten ist normalerweise der Zeitpunkt der Eintragung ausschlaggebend. Wer den Namen als Erstes einträgt, der darf ihn auch nutzen. Es ist also abzusehen, dass Haftbefehl seine Tabak-Sorte künftig nicht mehr "Brudi" nennen darf. Ein Urteil soll Ende Mai verkündet werden.

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