Nächtliche Schließung: K.I.Z-Song wird Teil des Rechtsstreits um den Görlitzer Park

Der in Berlin-Kreuzberg liegende Görlitzer Park wird seit dem 1. März 2026 nachts geschlossen. Das hat die Berliner Senatsregierung in einer Allgemeinverfügung verordnet. Dazu sind ein Zaun und 16 Drehkreuze aufgestellt sowie ein privater Sicherheitsdienst engagiert worden. Doch fünf Anwohnende klagen jetzt gegen die Schließungsmaßnahmen des Görlitzer Parks. Wie der Tagesspiegel unter Einsicht der Gerichtsunterlagen berichtet, spielt bei dem Rechtsstreit ausgerechnet ein Song von K.I.Z eine bedeutende Rolle.

K.I.Z-Song "Görlitzer Park" wird Thema der Klage um berüchtigten Kreuzberger Park

Die Senatsverwaltung Berlin hat Textausschnitte aus "Görlitzer Park" zitiert, um ihre Einstufung des Parks als kriminalitätsbelasteten Ort (kurz kbO) zu rechtfertigen. Durch dieser Einstufung, die der Park erstmals im Jahr 2006 erhielt, kann die Polizei ohne Vorwarnung Personen kontrollieren und durchsuchen – oder eben auch temporäre Schließungen veranlassen.

In ihrer Stellungnahme zur Klage der Anwohner schreibt die Senatsverwaltung, dass der Görli durch K.I.Z schon "Eingang in den Hiphop" gefunden habe. Denn die Berliner Rap-Gruppe hat im Jahr 2023 die Single "Görlitzer Park" und im darauffolgenden Jahr das gleichnamige Album veröffentlicht. Vor allem auf dem Song geht es um die Umstände, die die berüchtigte Grünanlage in Berlin-Kreuzberg prägen würden. In dem K.I.Z-Track würde es "nicht zuletzt auch um die Drogenkriminalität in dem Park" gehen. Auf "Görlitzer Park" rappen Nico, Tarek und Maxim beispielsweise von "Dealern", die "Tag und Nacht hustlen" oder "Nadeln im Sand" auf den Spielplätzen.

Die Anwälte der klagenden Anwohner sind in einer eigenen Stellungnahme auf die Erwähnung des Songs eingegangen. Selbst durch das Zitieren von K.I.Zs "Görlitzer Park" werde die "Wirksamkeit der Parkschließung an keiner Stelle nachvollziehbar". Ein Blick auf die restlichen Lyrics des Songs hätte da schon gereicht: Das Berliner Trio rappt auf dem Song nämlich vor allem über die Gegensätze, die den Park umgeben. Am Ende des Tages sei der Görli auch "nur ein Park".

"Hätte der Antragsgegner den Song bis zum Ende gehört, wären ihm folgende Verse aufgefallen: 'Görlitzer Park, Görlitzer Park / BZ-Schlagzeil'n, was hab'n wir gelacht / Selbst Leute vom anderen Ende der Stadt sagen: 'Ach krass, ist ja doch nur ein Park'.'"

Des Weiteren sei sowohl die Übertragung der Verantwortung für den Görlitzer Park auf den Berliner Senat als auch die Einstufung als kbO nicht "schlüssig dargelegt". Trotz aller Einbeziehung von Presseberichten über die Straftaten im Görlitzer Park seitens der Senatsverwaltung würde ein großer Teil der Kriminalität nicht nur tagsüber, sondern vor allem auch im Umfeld des Görlis stattfinden.

Laut Daten eines kriminologischen Gutachtens, dass die Anwohner in ihrer Klage eingereicht hatten, sollen 80 von 135 Straftaten zwischen sechs Uhr morgens und elf Uhr abends passiert sein – also genau außerhalb der derzeitigen Schließungszeiten des Parks. "Allein hieraus eine Rechtfertigung für die Ausübung des Eingriffsrechts zu ziehen, genügt dem gesamtstädtischen Interesse nicht", so die Anwohner in der Stellungnahme. Stattdessen werde allen Menschen die Freiheit genommen, sich auch nach 23 Uhr noch im Görlitzer Park zu befinden oder diesen zu durchqueren.

"Die Schließung betrifft alle Menschen, unabhängig davon, ob diese Straftaten begehen oder nicht. Eine solche Inanspruchnahme von Nichtverantwortlichen ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, die nicht vorliegen."

Die Senatsverwaltung hingegen begründet die Schließung des Parks mit ihren eigenen Daten. Der Görli sei vor allem von Betäubungsmittel-, Gewalt- und Eigentumsdelikten betroffen. Vom 1. März 2024 bis zum 28. Februar 2026 seien 1956 Straftaten im Görlitzer Park erfasst worden, 325 davon von "erheblicher Bedeutung" wie Sexualstraftaten. 40 Prozent der schweren Straftaten hätten zwischen 22 und 6 Uhr stattgefunden. Im gesamten kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez seien sogar im gesamten Jahr 2025 4044 Straftaten erfasst worden, wovon 559 schwere Delikte gewesen sein sollen. Eine nächtliche Schließung des Parks sei laut der Verwaltung ein notwendiger Schritt "im Gesamtinteresse Berlins", um die Kriminalität rund um den Görlitzer Park eindämmen zu können.

Die Kläger zweifeln jedoch an den Zahlen der Senatsverwaltung. Laut dem kriminologischen Gutachten weisen die Daten Widersprüche auf und würden auf Verdachtszahlen der Polizei basieren. Bislang gibt es in der Klage rund um den Görlitzer Park keine Entscheidung. Bis dahin bleibt der Görli weiterhin nachts geschlossen.

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