Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, hat vor dem Landgericht München einen ersten juristischen Erfolg gegen die ChatGPT-Mutterfirma OpenAI erzielen können. Das Unternehmen hat deutsches Urheberrecht verletzt und wird aufgrund dessen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
ChatGPTs Trainingsdaten: Die GEMA gewinnt Klage gegen OpenAI
Die Texte von insgesamt neun Songs, darunter "Atemlos" von Helene Fischer, "Männer" und "Bochum" von Herbert Grönemeyer sowie "Über den Wolken" von Reinhard Mey, sollen zum Training von ChatGPT verwendet worden sein. Der Chatbot hatte die Lyrics der Tracks auf Anfrage exakt oder zumindest annähernd gleich wiedergegeben. Die KI kann allerdings nur Texte wiedergeben, mit denen sie auch trainiert wurde. Die GEMA hatte darin eine unzulässige Vervielfältigung und Wiedergabe gesehen – und bekommt mit dieser Argumentation nun Recht.
Die Verwertungsgesellschaft fordert jedoch nicht, dass OpenAI die Nutzung von Texten generell einstellt, sondern dass Lizenzgebühren an die Urheber gezahlt werden. So forderte sie eine Schadensersatzzahlung von 600.000 Euro. Außerdem geht es wohl darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, in der Frage, wie generative KI und Urheberrecht zusammengehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl OpenAI als auch die GEMA haben bereits in Aussicht gestellt, den Fall aufgrund der Tragweite der Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof verweisen zu wollen.
OpenAI hatte vor Gericht behauptet, dass ChatGPT die Texte von Grund auf neu erzeugt hätte. Weiter hatte das Unternehmen versucht, die Endnutzer in die Verantwortung zu ziehen. Dieser sei nämlich der Hersteller des Outputs, so der Konzern. Das Landgericht schenkte dieser Argumentation allerdings keinen Glauben. Dass die Texte zufällig genau dem Wortlaut des Originals folgen würden, hielt man für ausgeschlossen. Stattdessen sei dies ein Beleg dafür, dass die Songs memorisiert wurden.
In der Urteilsbegründung findet Richterin Schwager der dpa zufolge eindeutige Worte. Es sei sonderbar, dass ein so intelligenter Beklagter, der in der Lage ist, modernste Technologien zu entwickeln, nicht erkenne: Wenn man Bauteile braucht, um etwas zu bauen, "dann erwerben Sie sie und nutzen nicht das Eigentum anderer".
GEMA-Chef Tobias Holzmüller verkündet nach dem Urteil:
"Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage."