Focus.de berichtet: "Bushido hat eine Generalvollmacht für die Geschäfte von Arafat Abou-Chaker"
Copyright by Denis Ignatov
Focus.de berichtet mit Bezug auf Die Zeit , dass  Arafat Abou-Chaker Bushido eine Generalvollmacht ausgestellt habe. Bisher war berichtet worden, dass Arafat Abou-Chaker über eine Generalvollmacht über Bushido verfügen soll, was laut focus.de "Spekulationen über eine einseitige Abhängigkeit des Gangsta-Rappers befördert" habe. Focus.de berichtet jetzt: "Der Deal" beruhe "auf Gegenseitigkeit". Arafat Abou-Chaker soll laut focus.de gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit erklärt haben: "Es gibt eine zweite Vollmacht. [...] Und darin räume ich Bushido dieselben Rechte ein wie er mir. [...] Diese Vollmachten [...] wurden nur ausgestellt, damit einer von uns im Namen beider geschäftliche Abschlüsse machen kann, falls der andere nicht anwesend ist. " Die Vollmachten sollen laut focus.de den Zweck haben, dass beide auch in Abwesenheit des anderen gemeinsame Immobiliengeschäfte tätigen können. Die "Vollmacht zugunsten Arafat s" ist dem Focus zufolge zum Einsatz gekommen. Arafat Abou-Chaker soll dazu laut focus.de erklärt haben: "Es hätte aber genauso gut sein können, dass die Vollmacht für Bushido im weiteren Verlauf gebraucht worden wäre". Die Generalvollmacht für Bushido soll dem Focus zufolge im März 2011 ausgestellt worden sein, kurze Zeit nach der Vollmacht für Abou-Chaker "die am 22. Dezember 2010 unterschrieben worden war". Quelle: focus.de
Kategorie
Tags
Artist

Groove Attack by Hiphop.de