Fler vor Gericht: Bushido soll als Zeuge aussagen

Gestern startete vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Prozess gegen Fler. Dabei ließ der Berliner Rapper laut Medienberichten über einen seiner Anwälte mitteilen, dass er sich nicht äußern werde. Auskunftsfreudig zeigte sich hingegen die Staatsanwaltschaft auf Twitter. "Beleidigungen im Internet, Beleidigung von Polizeibeamten, versuchte Nötigung eines Journalisten, Sachbeschädigung durch Graffiti und Fahren ohne Fahrerlaubnis" sind nur einige der Punkte, die Fler zur Last gelegt werden.

Prozess gegen Fler: Bushido soll offenbar in den Zeugenstand

Die Staatsanwaltschaft führt unter anderem an, dass Fler seinen Kollegen Bushido als "Bastard" und "ekeligen Hund" bezeichnet habe. Die Ehefrau von Bushido sei ebenfalls von Fler beleidigt worden. Auch Flers viral gegangener "Fanboy"-Ausraster ist Teil der Anklage. Darüber hinaus rollt der Prozess offenbar Flers offenen Umgang mit Post vom Gericht auf. Sensible Informationen über Gerichtsverhandlungen dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Die Bild schreibt, dass die Verhandlung dann "interessant" werde, wenn Bushido als Zeuge auftritt.

Im Vorfeld bezeichneten Fler und seine Anwälte die vielfältigen Vorwürfe in einer Erklärung als "unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen." Es handele sich um eine Reihe von Vergehen aus dem "Bagatellbereich". Außerdem erklärt die Verteidigung: "Offensichtlich soll gegenüber Herrn Losensky - stellvertretend für eine mutmaßliche sogenannte Clankriminalität - 'ein Zeichen gesetzt' werden."

Die angeblichen Beleidigungen müsse das Gericht im "Lichte der Meinungsfreiheit" sehen. Im Rapper-Milieu werde so gesprochen. Dies sei ein künstlerisches Element. Flers Verteidiger verglich zur Verdeutlichung Rap mit Boxen. Dort gebe es ebenfalls einen Rahmen, auf den sich alle verständigt hätten und man könne "den anderen später nicht wegen Körperverletzung anzeigen."

Fler zitiert Jay-Z

Vor Gericht hat Fler dem Vernehmen nach kaum Emotionen gezeigt – abgesehen von gelegentlichem Kopfschütteln. Ein kurzer Kommentar zum Geschehen packte er auf Instagram. Er postete dort den Titel von Jay-Zs Debütalbum, der übersetzt so viel wie "berechtigter Zweifel" bedeutet. Dazu zeigt er sich maskiert auf den Treppen des Gerichtsgebäudes.

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Bei einer Verurteilung könnte auf Fler eine mehrjährige Haftstrafe zukommen. Ihm drohen bis zu vier Jahre Gefängnis. Ein Urteilsspruch wird wohl für Mitte Dezember erwartet.

Fler könnte eine mehrjährige Haftstrafe drohen

Fler muss sich mal wieder mit der Justiz rumschlagen. Gestern postete er auf Instagram, dass er vor einem Berliner Gericht in 20 Fällen angeklagt wird. Dafür wurde ein erweitertes Schöffengericht einberufen, welches nur hinzugezogen wird, wenn die Staatsanwaltschaft mit einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren rechnet.

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