Es geht weiter: Schwesta Ewa muss erneut vor Gericht

Der Prozess um Schwesta Ewa schien abgeschlossen. Die Rechtssprechung ist erfolgt und vor allem die Reaktion der AON-Künstlerin ließ auf Erleichterung schließen. Von den schweren Vorwürfen im Vorfeld blieb nach der Zeugenvernehmung nur ein Teil bestehen.

Doch schon direkt im Anschluss an den ergangenen Urteilsspruch verdeutlichte die Staatsanwaltschaft, dass sie prüfe, in Revision zu gehen. Wie der Spiegel berichtet, wird nun genau das passieren. Der Fall landet noch einmal vorm Bundesgerichtshof. Gleichwohl hat nicht nur die anklagende Seite eine Neuauflage des Prozesses forciert.

Auch aus dem Lager der Rapperin wurde demnach Revision eingelegt. Streitpunkt ist wohl die Härte der Strafe. Während das Landgericht Frankfurt am Main Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte, forderte die Staatsanwaltschaft über vier Jahre Gefängnisaufenthalt. Die Verteidigung plädierte indessen für eine Bewährungsstrafe.

Mit diesen unterschiedlichen Rechtsauffassungen wird sich nun ein Bundesrichter auseinandersetzen müssen.

Erst jüngst wurde AON-Mitglied Shamsedin endgültig aus der Haft entlassen:

Großes Ereignis für Xatar & Alles oder Nix: Shamsedin endgültig wieder frei

Für Xatar könnte es sowas wie das Ereignis des Jahres sein: Mit Shamsedin ist einer seiner langjährigsten Freunde und gemeinsam mit SSIO das längste AON-Mitglied endgültig wieder frei. Samy saß für den gleichen Goldraub wie Xatar im Gefängnis - allerdings etwas länger, wie man in den letzten Jahren unschwer bemerken konnte.

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