Diddy legt Berufung gegen Verurteilung ein

Diddy geht gegen seine Verurteilung und gegen das Maß seiner Haftstrafe vor. Wie unter anderem TMZ berichtet, hat der Bad-Boy-Mogul am Montag über seine Anwälte den Antrag auf Berufung beim Bundesgericht in New York eingereicht. Bereits umgehend nach der ursprünglichen Verurteilung hatte das Anwaltsteam angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.

Diddy will in Berufung gehen

In den nächsten Wochen wollen die Anwälte eine inhaltliche Stellungnahme abgeben, in der sie für ein Berufungsverfahren plädieren. Ein dreiköpfiges Gespann aus Richtern des Berufungsgerichts entscheidet dann darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird.

Diddy war im Juli in zwei von fünf Anklagepunkten verurteilt worden. Bezüglich der schwerwiegendsten Anschuldigungen, unter anderem standen die Vorwürfe des Menschenhandels sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Raum, wurde Diddy jedoch freigesprochen. Anfang diesen Monats wurde dann das Strafmaß von etwa vier Jahren im Gefängnis verkündet. Diesbezüglich prangern seine Anwälte an, dass die verhängte Strafe in keinem Verhältnis zu dem Urteil stehen würde.

Selbst wenn dem Berufungsverfahren nicht stattgegeben wird, gibt es angeblich noch Hoffnung für Diddy, dem Gefängnis zu entgehen. Vor einigen Tagen hatte US-Präsident Donald Trump im Zuge einer Pressekonferenz bestätigt, dass Diddys Team mit einem Begnadigungsgesuch an ihn herangetreten sei. TMZ-Quellen zufolge soll Trump derzeit ernsthaft über eine Begnadigung nachdenken, obwohl ihm von Teilen seines Stabs eindringlich davon abgeraten werde.

Sollten all diese Versuche erfolglos bleiben, dann muss Diddy seine insgesamt 50 Monate lange Haftstrafe antreten. Allerdings hat er bereits 13 Monate davon in Untersuchungshaft abgesessen. Bei guter Führung könnte er also bereits in etwa zwei Jahren seine Zelle verlassen.

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