"Album kommt" – Fler zeigt sich von Bushidos Erfolg im "CCN"-Prozess unbeeindruckt
Fler

Erscheint "CCN 3"? Laut BZ hat das Landgericht Berlin am Dienstag entschieden, dass Fler den Namen "Carlo Cokxxx N*tten" für sein kommendes Kollaboalbum mit Bass Sultan Hengzt nicht benutzen darf. So schreibt es die Online-Ausgabe der Boulevard-Zeitung und titelt "1:0 für Bushido". Fler hat sich bereits zu dem Urteil geäußert und seine Sicht der Dinge dargelegt.

Trotz Gerichtsurteil: Fler will "CCN 3" releasen

Bushido hat "CCN" im Mai 2021 als Marke angemeldet. Dies bestätigt ein Blick ins Markenregister. Das Landgericht Berlin hat in Bezug auf die Namensrechte von "CCN" nun eine einstweilige Verfügung erlassen. Fler kann verboten werden, einen eigenen Teil auf den Markt zu bringen. Ebenso hätte das Bewerben des Titels der BZ zufolge juristische Konsequenzen. "CCN 3" ist bisher für den 24. Dezember 2021 angekündigt.

Im Gegensatz zum Prozessauftakt erschienen sowohl Bushido als auch Fler gestern nicht persönlich vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fler hat die Möglichkeit Berufung einzulegen.

Dieser zeigt sich von der Entscheidung wenig beeindruckt. Auf seinen Social-Media-Kanälen heißt es weiterhin: "Carlo Cokxxx N*tten kommt!". Auch Bass Sultan Hengzt postete eine Insta-Story mit dem Hashtag #CCN3KOMMT.

Im Gespräch mit Rooz erklärte Fler, warum er davon ausgeht, dass "CCN 3" wie geplant erscheint. Ebenso kündigt der Berliner Rapper an, in Berufung zu gehen und eventuell eigene Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Auch er könne "Sachen vom Markt nehmen lassen", die Bushido unter dem Namen "CCN" in den vergangenen Jahren releast hat.

"Das Album wird gemacht. Das Album kommt. Wenn er der Meinung ist, er will mit uns in den Krieg ziehen, er will die Sache unterlassen, er will mir das absprechen [...], dann wird ihm alles zusammenkrachen. Dann werden wir seinen Katalog zersägen."

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