Bushido vor Gericht: Shindy soll von Arafat Abou-Chaker bedroht worden sein

21. Prozesstag: Bushido saß zum 15. Mal im Zeugenstand, um vor dem Berliner Landgericht gegen Arafat Abou-Chaker auszusagen. Dabei ging es um allerlei kleinteilige Vertragsangelegenheiten – aber auch um Shindy, der laut Bushido bedroht worden sein soll.

Bushido behauptet, dass Shindy von Arafat Abou-Chaker bedroht wurde

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat Bushido vor Gericht einige Sätze zu Shindy von sich gegeben. Demnach sei Arafat Abou-Chaker nur für eine erhebliche Menge Geld bereit gewesen, Shindy sein eigenes Ding machen zu lassen. Ein "Künstler-Exklusivvertrag" habe jedoch ausschließlich mit Bushido bestanden. Angeblich spielte das keine Rolle. Laut Tagesspiegel sagte Bushido über die Vorgehensweise von Arafat Abou-Chaker.

"Er ist zu Shindy gefahren, hat ihn bedroht und eine Millionensumme gefordert, weil dieser sich selbständig machen wollte."

Die rechtliche Grundlage für eine solche Forderung würde sich Bushidos Kenntnissen entziehen. Die Bild-Zeitung hatte 2018 von einem "Angriff auf den erfolgreichen Musiker Shindy" berichtet. Später stellte Shindy klar, dass er in keine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen sei.

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Arafat Abou-Chaker hat offenbar viele Gespräche mit Bushido, Capital Bra, Samra, Shindy sowie noch vielen weiteren Personen aufgenommen - und zwar heimlich.

Per Beamer sei ein Vertrag mit Shindy, der 2016 geschlossen wurde, im Gerichtssaal gezeigt worden. So schildert es Watson. Der Bietigheim-Bissinger habe Bushido Fotos der entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. 2018 hätten Bushido und Shindy das Vertragsverhältnis aufgelöst.

Shindy und Arafat Abou-Chaker seien jedoch auch hinter Bushidos Rücken in Verhandlungen gewesen. Dieses Vorgehen bezeichnete der prominente Nebenkläger dem Vernehmen nach als "hinterhältig". Die Hälfte der durch Shindy erzielten Einnahmen sollen stets an Arafat Abou-Chaker geflossen sein. Für die Staatsanwaltschaft galt es festzuhalten: "Shindy war der Jackpot unter den Künstlern".

Im Track "Road2Goat" scheint Shindy mehrfach auf diesen Streit um seine Person anzuspielen. Er rappt dort unter anderem, dass "ums Recht auf Shindy" gekämpft worden sei. Zwei Personen, die "mit dem Streit in jeder Zeitung sind", hätten um ihn wie ein "Scheidungskind" gerungen. Er habe sich wie ein "Matchball" in dem Konflikt gefühlt. Irgendwann holte ihn die schwer zu klärende Vertragssituation mutmaßlich in der Heimat ein. Eine Andeutung im Song lässt Raum für Fantasie.

"Plötzlich reichen die Probleme bis nach Bietigheim / Bis vor die Haustür, ich muss nicht weiter ausführ'n"

Das hat Laas Unltd. angeblich als Backup bekommen

Gegen Ende des Verhandlungstages sei es Watson zufolge noch um Details zum Deal mit Laas Unltd. gegangen, der sich ebenfalls eine Zeit lang im ersguterjunge-Lager aufhielt. Der Vertrag mit Laas sei bis heute nicht beendet, habe Bushido ausgeführt. Für den Posten als Backup-Rapper seien 150 Euro gezahlt worden. Vorschüsse habe Laas in Höhe von 4.000 bis 5.000 Euro erhalten. Trotz des angeblich bestehenden Vertragsverhältnisses habe Bushido kein Interesse daran gehabt, Laas Steine in den Weg zu legen. Inzwischen hat dieser der Stadt Berlin den Rücken gekehrt und verdient in Shindys Umfeld seine Brötchen.

Laas über Shindy & den Alltag in Bietigheim-Bissingen

Anfang 2016 lernten sich Laas und Shindy kennen.

Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder wird am Mittwoch fortgesetzt. Bushido sagt in dem Verfahren seit Monaten als eine Art Kronzeuge aus. Unter anderem mit seiner Hilfe versucht die Staatsanwaltschaft Vorwürfe, die von Beleidigung über Freiheitsberaubung bis zu gefährlicher Körperverletzung reichen, zu belegen. Ein Urteil soll am 28. April erfolgen.

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