Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: Prozess womöglich gefährdet

Die Großrazzia bei Arafat Abou-Chaker schlägt sich nun auch im Prozess nieder, bei dem sein langjähriger Wegbegleiter Bushido bekanntermaßen als Zeuge und Nebenkläger auftritt. Nach einer mehrwöchigen Verhandlungspause beantragten die Anwälte von Arafat Abou-Chaker laut Darstellung des Focus das Verfahren einzustellen oder auszusetzen. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Prozess nun vollständig platzen könnte.

Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: Warum wird über Prozess-Aus spekuliert?

Die Verteidigung von Arafat Abou-Chaker führt wohl vor allem zwei Argumente ins Feld: Die Steuerfahndung hätte bei den Dursuchungen Unterlagen beschlagnahmt, die für den aktuellen Prozess von Relevanz seien. Unter diesen Umständen sei eine "effektive Verteidigung" nicht darstellbar. So sollen die Ermittler Fotos von persönlichen Notizen mit "verteidigungsrelevanten Details" gemacht haben. Wem diese Informationen bereits zugänglich waren, sei nicht mehr nachvollziehbar.

Auch bezweifeln die Anwälte des ehemaligen Geschäftspartners von Bushido offenbar, dass ihr Mandant ein faires Verfahren erhalte. Steuerfahnder und Staatsanwaltschaft ließen mit ihrem Vorgehen Arafat Abou-Chaker "kriminell" erscheinen, ohne dass dieser sich vor Gericht hätte dazu äußern können. Der Antrag zur Verfahrenseinstellung fußt auf Paragraf 260(3) der Strafprozessordnung.

Darüber hinaus soll die Verteidigung den Verdacht geäußert haben, dass jemand Informationen zur Razzia "gezielt durchgestochen" habe. Schließlich seien noch vor dem Eintreffen der Polizei Pressevertreter vor Ort gewesen. Die daraus resultierende Forderung der Anwälte: eine strafrechtliche Ermittlung wegen des "Verrats von Dienstgeheimnissen".

Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin einen Fehler eingeräumt. Unterlagen zum aktuellen Prozess hätten nicht beschlagnahmt werden dürfen. Die wiederum mit diesem Fall betraute Staatsanwaltschaft (hier steht der Vorwurf der Geldwäsche gegen Arafat Abou-Chaker im Raum) leite außerdem nun "von selbst" ein Verfahren wegen des "Verrats von Dienstgeheimnissen" ein.

Ein Problem für den gegenwärtigen Prozess erkenne die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Als "sehr unglücklich" ordnet sie den Zeitpunkt der Razzia laut Spiegel dennoch ein. Der vorsitzende Richter wird dort mit der folgenden Aussage zitiert: "Ich habe hier in der Tat ein paar Bauchschmerzen."

Bushido händigt der Steuerfahndung seine Haustürschlüssel aus

Auch Nebenkläger Bushido kam am gestrigen Prozesstag zu Wort. Bei seiner Vernehmung ging es wohl hauptsächlich um eine Schlüsselübergabe. Es soll sich dabei um die Schlüssel zu einer Villa in Kleinmachnow gehandelt haben. Jener Immobilie, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Anwesen von Arafat Abou-Chaker befindet.

Bushido gegenüber soll schon neun Tage vor der Razzia bei seinem ehemaligen Geschäftspartner eine kommende Durchsuchung angedeutet worden sein. Ein Steuerfahnder habe ihn laut eigener Aussage per Mail angefragt, ob er freiwillig seine Schlüssel aushändigen würde. Der Bitte sei er nachgekommen, da er "nichts zu verbergen" habe und den betreffenden Fahnder bereits "persönlich aus Vernehmungen in einem Steuerstrafverfahren" kenne – eines, das gegen ihn selbst laufe.

Auf Nachfrage stritt Bushido angeblich "energisch" ab, Informationen über eine bevorstehende Razzia an die Presse weitergegeben zu haben. Ebenso sei ihm nicht bekannt gewesen, dass neben seiner eigenen Villa auch die Räumlichkeiten von Arafat Abou-Chaker durchsucht werden könnten. Er habe schließlich "aus der Presse" von der Aktion erfahren. Der Focus mutmaßt, dass frühestens am 5. Oktober eine Entscheidung über eine mögliche Aussetzung oder Einstellung des Prozesses fällt. Hier stehe eine Aussage des Steuerfahnders an, der Bushido vor der Razzia bei Arafat Abou-Chaker kontaktiert haben soll.

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