Nach dem Prozess ist vor dem Prozess: Arafat Abou-Chaker muss sich ab sofort in einem neuen Strafprozess vor Gericht verantworten. Dieses Mal geht es um den vergangenen Zivilprozess zwischen ihm und Bushido vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg, der eigentlich im Juni dieses Jahres sein Ende gefunden hatte. Die Oberstaatsanwaltschaft wirft Arafat im Zuge dessen nun Betrug vor, auch Bushido und seine Ehefrau Anna-Maria werden als Zeugen erwartet.
Angeblich gefälschte Rechnungen im Rechtsstreit mit Bushido: Arafat erneut vor Gericht
Im Juni hatte das Gericht in Brandenburg Arafat vom gemeinsamen Immobiliengeschäft mit Bushido ausgeschlossen und ihm im Gegenzug eine Abfindung in Höhe etwa einer Million Euro zugesprochen. Konkret ging es in dem Zivilprozess um etwa 80 Wohnungen im Brandenburgischen Rüdersdorf, die Arafat und Bushido vor Jahren zusammen gekauft hatten. Als Grund für Arafats Ausschluss aus diesem Geschäft wurde seine Entnahme von 180.000 Euro aus dem Gesellschaftsvermögen für private Zwecke angeführt. Arafat hatte erfolglos versucht, zu argumentieren, dieses Geld im Wissen von Bushido entnommen zu haben, um offene Rechnungen eines Bauunternehmens zu begleichen.
Und um genau diese Rechnungen geht es in dem neuen Prozess. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die im Prozess vorgelegten Zahlungsnachweise gefälscht waren. Der besagte Bauunternehmer ist mitangeklagt. Ihm wird vorgeworfen, die Bar-Quittungen ausgestellt zu haben. Das Unternehmen, über welches die Rechnungen geschrieben wurden, soll jedoch gar nicht existiert haben, so der Oberstaatsanwalt.
Der Prozess wird vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) geführt und ist vorerst auf vier Tage angesetzt. Der Vorsitzende Richter will zudem mit dem Anwalt vom Ehepaar Ferchichi gesprochen haben und zeigt sich zuversichtlich, dass die beiden am kommenden Montag persönlich vor Gericht zur Zeugenaussage erscheinen, schreibt die Märkische Allgemeine Zeitung.
Arafat und der Mitangeklagte haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.