Belästigungsvideo: Bushido muss Frau mit 62.500 Euro entschädigen

Triggerwarnung: Der folgende Artikel beschäftigt sich mit sexualisierten Gewalthandlungen und deren Folgen für Betroffene. Dies kann belastend sein und retraumatisierend wirken.

Beim Prozess gegen Arafat Abou-Chaker war Bushido zuletzt nicht persönlich anwesend. Dafür schlug er wohl in einem anderen Gerichtssaal auf. Nach Informationen von Legal Tribune Online erschien der Berliner Rapper kürzlich vor dem Landgericht Mannheim und stimmte dort zu, einer Frau 62.500 Euro Entschädigung zu zahlen. Die 33-Jährige sah durch einen Twitch-Stream von Bushido ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Bushido & Klägerin einigen sich auf Vergleich

Zur Einordnung: Im Sommer 2021 brachte der Aachener Rapper Cashmo ein Video in Umlauf, das Bushido dabei zeigt, wie er eine mutmaßlich Minderjährige in einem Hotelzimmer verbal bedrängt. Kurze Zeit später bestätigte der EGJ-Boss, dass dies echte Aufnahmen seien. Er entschuldigte sich zudem öffentlich für sein Verhalten: "Das ist mein Fehler, meine Schuld und dafür übernehme ich persönlich, und nur persönlich, die Verantwortung", sagte der Berliner Rapper beispielsweise in einem knapp halbstündigen Video-Statement.

Allerdings veröffentlichte Bushido selbst auch eine längere Version des besagten Videos, das wohl ursprünglich im Jahr 2005 entstanden ist. Er kommentierte das Material in einem Twitch-Livestream. Die Betroffene sah durch dieses Vorgehen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Wie Legal Tribune Online angibt, wurde Bushido von der Frau auf dem Tape per einstweiliger Verfügung dazu aufgefordert, das Video offline zu nehmen. Ebenso verlangte sie demnach eine Entschädigungszahlung von 100.000 Euro.

Durch mangelhaftes Verpixeln und die unverfälschte Stimme sei die heute 33-jährige Frau identifizierbar gewesen, so die Argumentation ihrer Anwälte. Darüber hinaus soll die Betroffene nach der Videoveröffentlichung wochenlang unter Schlafproblemen gelitten haben. Angst vor "weiteren Nachrichten und Schlagzeilen" käme ebenfalls hinzu. Bushidos Rechtsanwältin zog offenbar zunächst in Zweifel, ob die Frau tatsächlich die Person aus dem Video sei. Des Weiteren habe Bushido die "größtmögliche Anstrengung" unternommen, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Die Richter erkannten in Bushidos Vorgehen dennoch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Die in den Raum gestellten 100.000 Euro Entschädigung wurden allerdings als zu hoch eingestuft. Bushido und die Klägerin einigten sich Legal Tribute Online zufolge auf eine Zahlung von 62.500 Euro.

Artist
Kategorie

Groove Attack by Hiphop.de