Arafat Abou-Chaker hat Markenrechte an Shindy und Samra – bald auch an Bushido und Capital Bra?

Die geschäftliche Situation von Shindy ist in der Öffentlichkeit nach wie vor ungeklärt. Etwas Licht ins Dunkel bringt ein Blick in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts, dass einige interessante Aspekte rund um die Lage von Shindy, Bushido, Arafat Abou-Chaker sowie weiteren (Ex-)EGJ-Künstlern bereithält.

Arafat hat die Rechte an Shindys Streaminginhalten

Die Suche nach der Marke "Shindy" ergibt in der Datenbank drei Treffer. Einer der Einträge stammt von Michael Schindler, also Shindy selbst, der im Oktober 2012 seine Marke anmeldete und im Mai 2013 die Eintragung in verschiedenen Klassifikationen bekam. Er sicherte sich unter anderem die Rechte an Schallplatten, Compact Discs, Hörbüchern, anderen Tonträgern und DVDs [Klasse 9]; Aufklebern, Stickern, Bildern, Büchern, Postern und Plakaten [Klasse 16] sowie diversen Bekleidungsstücken [Klasse 25]. Mit Klasse 16 und 25 dürfte, grob gesagt, alles an Merchandiseartikeln abgedeckt sein.

Außerdem besitzt Shindy die Markenrechte an Punkten wie "Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet, insbesondere im Zusammenhang mit Musik, Kunst und Kultur" [Klasse 38] und "Organisation, und Durchführung von sowie Ticketvorverkauf für Konzert-, Show-, Musik- und Live-Veranstaltungen" [Klasse 41].

Allerdings holte sich im Oktober 2018 auch Arafat Abou-Chaker einige Rechte an der Marke Shindy ein. Neben den Rechten an unterschiedlichen Produkten rund um Tabak- und Rauchwaren [Klasse 34] beinhalten vor allem die Klassen 9 und 38 wichtige Punkte.

Arafat sicherte sich nicht nur die Rechte an der Marke Shindy für "herunterladbare digitale Musik" [Klasse 9], sondern auch für "Streaming von Daten; Streaming von Ton- und Bildmaterial im Internet; Streaming von Ton-, Bild- und audiovisuellem Material über ein weltweites Computernetz; Streaming von Tonmaterial im Internet; Streaming von Video, Audio und Fernsehen; Streaming von Videomaterial im Internet" [Klasse 38]. Die im Streamingzeitalter wichtigsten Rechte an der Marke Shindy liegen offenbar bei Arafat Abou-Chaker. Das könnte erklären, weshalb Shindys Soloalben seit einigen Wochen nicht mehr bei den Streaminganbietern zu finden sind.

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Auf unsere Nachfrage äußerte das Deutsche Patent- und Markenamt, dass es möglich sei, dass eine Marke verschiedene Inhaber hat, auch in gleichen oder ähnlichen Klassifikationen. Aufgrund des nicht zu bewältigenden Aufwands sei es nicht Aufgabe des Amts, zu prüfen, ob eine Marke mehrfach eingetragen ist. Dies liege im Aufgabenbereich des Inhabers, der in einem solchen Fall dagegen vorgehen könne.

Hat Arafat auch die Markenrechte an Capital Bra und Samra?

Shindy ist bei weitem nicht die einzige Marke, als deren Inhaber Arafat Abou-Chaker angegeben wird. Arafat hat sich ebenso die Rechte in diversen Klassifikationen für die Marken "Ali Bumaye" und "Laas" gesichert.

Überraschend werden auch die Marken "Samra" und "Capital bra" (in falscher Schreibweise) unter Arafat Abou-Chaker gelistet, darunter die wichtigen Rechte an Streaminginhalten. Zudem ist eine weitere Anmeldung von Arafat für die Marke "Capital Bra" (und somit in richtiger Schreibweise) eingegangen, deren Eintragung noch aussteht. Der Eintrag "ABC Records" (ABou-Chaker) dürfte eine Bestätigung für das von Arafat angekündigte eigene Label sein.

Die Einträge zu Arafat Abou-Chaker im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts:

Welche Markenrechte besitzt Bushido?

Obwohl Capital Bra und Samra offiziell bei Bushido unter Vertrag stehen, finden sich zu den beiden Artists kaum Einträge, bei denen Anis Mohamed Ferchichi, so Bushidos bürgerlicher Name, als Inhaber angegeben ist. Während zu Samra unter dem Namen Ferchichi gar nichts gelistet ist, hat sich Bushido bei Capital Bra laut des Registers nur die Rechte für verschiedene Tabakwaren und Raucherprodukte in der Klasse 34 gesichert.

Hinzu kommen unter anderem die Rechte an den Marken "ersguterjunge", "BUSHIDO" in Großbuchstaben, dem bekannten "Bushido-B" als Bildmarke und "Bushido". Letztere jedoch nur für Tabakwaren und Raucherprodukte in Klasse 34.

Wie das Register zeigt, hat Arafat Abou-Chaker auch für die Marken "Bushido" und das Bushido-Logo Anmeldungen in verschiednen Klassifikationen eingereicht, die noch nicht eingetragen wurden.

Vertragliche Situation unklar

Alle von Arafat getätigten Anmeldungen und Eintragungen bezüglich Bushido, Shindy, Samra und Co. fanden im Zeitraum zwischen August und November 2018 statt, bei allen läuft noch für einige Wochen eine Widerspruchsfrist. Wie sehr die vertragliche Situation der verschiedenen Artists mit der markenrechtlichen Lage zusammenhängt und was das Ganze für ein mögliches Comeback von Shindy bedeutet, ist unklar.

Wie es um das Comeback von Shindy steht

Shindy hat sich in den letzten beiden Jahren ziemlich rar gemacht. Seine Soloalben sind bei Spotify nicht mehr zu finden, die Aktivitäten auf sozialen Netzwerken wurden quasi eingestellt - der Künstler Shindy ist mit dem Split bei Ersguterjunge hinter einer undurchsichtigen Vertragssituation verschwunden.

Möglicherweise stehen Samra und Capital Bra bei Bushido unter Vertrag, doch Arafat könnte dank der Markenrechte weiterhin mit an ihnen verdienen. Sowohl bei Shindy als auch bei Laas, Ali Bumaye, Samra und Capital Bra scheint Arafat ein Mitspracherecht zu haben, was die Vermarktung und Verbreitung der Musik sowie sonstiger Produkte betrifft und somit weiterhin finanziell beteiligt zu sein.

Die öffentlich einsehbare Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts und weitere Infos zur Labelsituation rund um EGJ findest du hier:

DPMAregister | Marken - Einsteigerrecherche

DPMAregister stellt die amtliche Publikationsplattform des DPMA dar, mit Hilfe derer das Amt die Veröffentlichungen vornimmt, die im Rahmen der anhängigen Verfahren im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designsachen gesetzlich vorgesehen sind.

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