Aggro Berlin-Gründer gehen juristisch gegen Bushido vor

Die Gründer von Bushidos ehemaligem Label Aggro Berlin wehren sich gegen diverse Aussagen des Berliner Rappers. Dem Spiegel liegen Unterlagen vor, die einen kommenden Rechtsstreit zwischen Bushido und den Gründervätern von Aggro Berlin dokumentieren. Eine entsprechende Klage gegen Bushido sei bereits im Dezember 2019 eingereicht worden.

Aggro Berlin-Gründer fordern von Bushido Unterlassungserklärung

Im Großen und Ganzen beziehen sich die Vorwürfe von Eric Remberg (Specter), Jens Ihlenfeld (Spaiche) und Halil Efe auf die Erzählung um die Umstände der Trennung von Bushido. Folgt man dabei dem 42-jährigen Rapper, konfrontierte ihn sein Label unvermittelt damit, die kompletten Masterrechte am Album "King of Kingz" zu besitzen. Bushido gibt an, er habe damals lediglich 1.000 Kopien des Albums an Aggro Berlin verkauft – die Rechte jedoch behalten. Diese unterschiedlichen Sichtweisen seien schließlich der ausschlaggebende Grund für Bushidos Wunsch gewesen, Aggro Berlin zu verlassen. Das Label hätte daraufhin 400.000 Euro und eine prozentuale Beteiligung an den nächsten vier Alben verlangt. So weit der Anfang der Trennungs-Geschichte aus der Sicht von Bushido.

Aggro Berlin erklärt in einer Abmahnung, aus welcher der Spiegel zitiert, dass das Label "zu keinem Zeitpunkt" behauptet habe, die Masterrechte am Album 'King of Kingz' erworben zu haben. Auch von der 400.000 Euro-Behauptung will die Aggro-Seite nichts wissen und verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bushidos Ausführungen seien eine "fiktive Begründung" für den Bruch mit dem Label. Der Anwalt des Aggro Berlin-Trios sieht darin "falsche Tatsachenbehauptungen", die sich wiederum geschäftsschädigend auf seine Mandanten auswirken würden.

Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: So lief der Prozessauftakt

Bushido und Arafat Abou-Chaker sind heute vor Gericht aufeinander getroffen.

Aggro Berlin hat Bushido bereits 2019 verklagt

Mehrere Darstellungen, die Bushido unter anderem in seiner Biografie "Zeiten ändern dich" wählt, haben laut Spiegel schon letztes Jahr dazu geführt, dass Aggro Berlin Klage eingereicht hat. Manche der offenbar strittigen Behauptungen tätigte Bushido wohl erneut am vergangenen Mittwoch im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker. Bei seiner Zeugenbefragung dreht es sich zunächst um die Anfänge seiner Karriere und somit auch um die Zeit bei Aggro Berlin.

Das legendäre Label mit dem Sägeblatt will die Vervielfältigung und Verbreitung einige dieser Ausführungen gerichtlich untersagen lassen und pocht auf Schadensersatz. Damit sind noch nicht alle Punkte der Klageschrift abgedeckt. Nach Spiegel-Informationen steht weiterhin der Vorwurf der Beleidigung im Raum.

Ebenso wird die Brücke zu Bushidos Prozess-Gegner Arafat Abou-Chaker geschlagen. Mit seiner Hilfe sei 2004 angeblich "unter Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben" die schlussendliche Vertragsauflösung bei Aggro Berlin erzwungen worden.

Im Frühjahr 2021 soll der Prozess zwischen den Aggro Berlin-Gründern und Bushido vor der Zivilkammer des Landgerichts Berlin stattfinden. Wie der Spiegel darüber hinaus anmerkt, hat der Rapper die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet. Eine Frist habe er verstreichen lassen.

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