Vor wenigen Tagen wurde 18 Karat nach Portugal abgeschoben. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen grünes Licht für die Abschiebung gegeben und ein Eilantrag des Rappers gegen diese Entscheidung wurde abgelehnt.
Eigentlich war 18 Karat wegen mehrerer Drogendelikte zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden – bis 2028 hätte er noch einsitzen müssen. Seine frühzeitige Entlassung geht nun mit einer Abschiebung in sein Geburtsland Portugal einher. Und das trotz diverser Argumente gegen die Abschiebung.
Wieso durfte 18 Karat abgeschoben werden?
18 Karat ist gebürtiger Europäer – eine Abschiebung bedeutet für ihn den Verlust seines europäischen Freizügigkeitsrechts. Ein tiefer Einschnitt in seine Rechte als Bürger. Wieso das möglich ist, erklärt der 17. Senat des Oberverwaltungsgerichts in der Begründung zur Ablehnung von 18 Karats Eilantrag gegen die Abschiebung.
Dort hatte der Rapper unter anderem auf den Kontakt zu seiner Familie und seinem sehr jungen Kind sowie seiner guten Führung hinter Gittern verwiesen. Beide Argumente konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen. Der Kontakt zu seiner Familie schließe zukünftige Straftaten nicht aus, heißt es in der Entscheidung des OVGs.
Auch hätten sich der Rapper und seine Anwältin nicht mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt. Denn dieses hatte bereits zuvor argumentiert, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen inneren Verhaltensänderung einhergehe. 18 Karats Ausbildung zum Maler und Lackierer, die in knapp zwei Wochen abgeschlossen wäre, konnte hier ganz offensichtlich nicht helfen. Zusammengefasst: Das Gericht meint, bei 18 Karat seine eine Wiederholungsgefahr nicht ausschließen.
Konkret heißt es in der Pressemitteilung zu der Entscheidung:
"Sein Einwand, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind, ist nicht geeignet, die vom Verwaltungsgericht angenommene Gefahr weiterer erheblicher Straftaten in Frage zu stellen. Auch der Vortrag, von ihm gehe keine Gefahr aus, weil er inhaftiert sei und sich in der Haft gut führe, lässt ein sofortiges Vollzugsinteresse nicht entfallen. [...] Der Antragsteller setzt sich auch nicht mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts auseinander, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lasse."
18 Karat verliert sein europäisches Freizügigkeitsrecht
Was bedeutet der Verlust des europäischen Freizügigkeitsrechts in der Praxis? Freizügigkeit bedeutet im EU-Kontext, dass Bürger das Recht auf Einreise und Aufenthalt in alle EU-Länder haben, solange ausreichende Existenzmittel und ein Krankenversicherungsschutz vorliegen. Dieses Recht wurde 18 Karat nun entzogen – er kann also innerhalb der EU nicht einfach so verreisen, sondern muss einen Visumantrag stellen. Ob dieser genehmigt wird, hängt vom jeweiligen Land ab.
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