18 Karat befindet sich seit Dezember 2022 nach einer Verurteilung wegen Drogenschmuggels in Haft. Die siebeneinhalbjährige Haftstrafe könnte zwar schon bald vorzeitig enden, dennoch erwartet Karat dann wohl die Abschiebung nach Portugal. Die Entscheidung der Stadt Dortmund wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorerst bestätigt, wie unter anderem JustizNRW berichtet.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheidet: 18 Karat wird wohl abgeschoben
Die Stadt Dortmund hat bereits im August 2025 bekannt gegeben, einen Antrag auf Abschiebung von Ivo Vieira Silva aka 18 Karat stellen zu wollen. Die Abschiebung sei damals schon nur noch eine reine "Formsache" gewesen. Inzwischen sieht das jedoch anders aus. Laut Medienberichten hatte 18 Karat danach einen Eilantrag gegen die Verfügung der Stadt Dortmund eingereicht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnt 18 Karats Antrag nun jedoch ab.
Die Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund für die Abschiebung des Rappers sei rechtens, da das "öffentliche Vollziehungsinteresse" überwiegen würde. Der Handel und Schmuggel von Drogen seien "besonders schwere Beeinträchtigungen eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses", die auch nach dem Absitzen seiner Haftstrafe die "Ruhe und physische Sicherheit der Bevölkerung" bedrohen könnten. Dies gelte vor allem deshalb, weil laut dem Gericht eine "konkrete Wiederholungsgefahr" bestehen würde, da sich Karat "nicht ersichtlich" aus seinem Netzwerk gelöst habe. Als Beweis führt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an, dass er immer noch sein Label Supremos führen würde. Einer der Mitbegründer sei jedoch ebenfalls wegen Drogenhandels zu neun Jahren Haft verurteilt. Dies spreche dafür, dass 18 Karat "in Zukunft keinen ausreichenden Abstand zum Drogenmilieu halten und in sein altes Netzwerk zurückfallen könnte."
Karats Ehefrau Maya hat bereits im vergangenen August verlauten lassen, dass die Familie zwar sowieso plane, nach der Entlassung von Karat in sein Heimatland Portugal auszuwandern, aber die drohende Abschiebung dennoch anzufechten wolle. Sie würden es "nicht hinnehmen" können, dass sie beispielsweise bei familiären Notfällen wie Krankheiten oder Todesfällen nicht nach Deutschland zurückkehren können. Die privaten Umstände des Rappers ändern jedoch nichts an der Entscheidung des Gerichts. Den Kontakt zu seiner deutschen Frau und dem gemeinsamen Kind könne Karat laut dem Gericht "bis auf Weiteres über soziale Medien oder außerhalb Deutschlands pflegen". Auch seiner Tätigkeit als Rapper könne er von Portugal aus nachgehen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist noch nicht rechtskräftig. 18 Karat kann dagegen noch Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.
Die Haftstrafe des ehemaligen Banger Musik-Signings könnte voraussichtlich bereits im nächsten Monat vorzeitig enden. Mehr dazu könnt ihr hier lesen:
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