10 Jahre Haft: Urteil gegen österreichischen Neonazi-Rapper bestätigt
Gitterstäbe und ein Schatten auf der Wand

Der österreichische Neonazi-Rapper Mr. Bond wurde im März für nationalsozialistische Wiederbetätigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil bleibt bestehen, entschied nun das Wiener Oberlandesgericht. Die Strafberufung des 38-Jährigen wurde abgewiesen.

Es bleibt bei zehnjähriger Haftstrafe für Mr. Bond

Im März dieses Jahres wurde Mr. Bond zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil war der gebürtige Lienzer einen in Berufung gegangen. Das OLG in Wien wies die Strafberufung heute jedoch ab. Die "besondere Gefährlichkeit des Täters" und die "besondere Gefährlichkeit der Taten", die in erster Instanz festgestellt worden waren, wurden noch einmal bestätigt.

Zwar hatte er sich im März vor Gericht reumütig gezeigt, während seiner Zeit im Gefängnis jedoch veruscht ein internationales Neonazi-Netzwerk aufzubauen, wie derStandard berichtet.

Der Neonazi-Rapper hatte mit seinen Songs mehrfach gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Für seine Tracks hatte Mr. Bond bekannte Klassiker wie Bryan Adams' "(Everything I Do) I Do It For You" zu antisemitischen und hasserfüllten Texten umgedichtet. Größere Bekanntheit erlangte Mr. Bond vor allem dadurch, dass seine Musik während des Anschlags auf eine Synagoge in Halle an der Saale aus dem Jahr 2019 von dem Täter in einem Livestream gespielt wurde.

Zudem hatte er ein Video veröffentlicht, in dem er dem Attentäter, der 2019 mehrere Moscheen in Christchurch angriff, Tribut zollte. Außerdem übersetzte und teilte er dessen Manifest.

Sein mitangeklagter jüngerer Bruder, der die Musik von Mr. Bond über eine rechtsextreme Website verbreitete, war zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch dieses Urteil bestätigte das Oberlandesgericht.

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