Spiegel berichtet über angebliche Missstände bei Bamboo Artists – Label-Gründer lässt Vorwürfe zurückweisen

(Update vom 17.Dezember): Vor einigen Tagen hat das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL über interne Konflikte und Vorwürfe ehemaliger Mitarbeitender gegen den Gründer vom Berliner Label Bamboo Artists berichtet. Nach Darstellung des SPIEGELs werfen frühere Mitarbeitende der Geschäftsführung unter anderem einen hohen Arbeitsdruck und einen problematischen Führungsstil vor. Die Vorwürfe werden im Rahmen der Recherche anonym erhoben und betreffen insbesondere die Organisation der Arbeit und den Umgang mit Mitarbeitenden. Kurz vor Veröffentlichung der Recherche hatten 01099, über längere Zeit bei Bamboo unter Vertrag, bekanntgegeben, mit der Nullzehn99 GmbH ein eigenes Unternehmen zu gründen und fortan eigene Wege zu gehen. Die Website von Bamboo Artists ist für den Moment nicht erreichbar.

Der Label-Gründer hatte sich zuvor selbst öffentlich zu seiner Rolle als Geschäftsführer und zu seinem Führungsverständnis geäußert, unter anderem in einem Podcast. Darin beschrieb er sich als fordernden, zugleich aber verantwortungsbewussten Chef. Die Berichterstattung greift diese Selbstdarstellung auf und stellt sie den erhobenen Vorwürfen gegenüber. Über die in der SPIEGEL-Recherche erhobenen Vorwürfe hinaus liegen bislang keine gerichtlichen Feststellungen vor. Der Label-Gründer weist die Vorwürfe anwaltlich zurück.

Update (nach anwaltlicher Abmahnung) Stand: [17.12.2025]

Die Berichterstattung über Bamboo Artists ist Teil einer laufenden öffentlichen Debatte über Arbeitsbedingungen in der Musik- und Kreativbranche. Nach Veröffentlichung des SPIEGEL-Artikels, von dem wir in zitierender Weise berichteten, hat sich der Label-Gründer anwaltlich zu Wort gemeldet und die erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Hierauf haben wir uns entschieden, diesen Artikel zu aktualisieren. Über seinen Rechtsanwalt lässt er erklären, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Mitarbeitenden und dem Verhalten der Geschäftsführung bestehe. Arbeitszeiten würden im Unternehmen erfasst; die in der Berichterstattung genannten regelmäßigen Arbeitszeiten von 70 bis 80 Stunden seien unzutreffend. Anfallende Überstunden seien ausgeglichen worden.

Außerdem werde eine ständige Erreichbarkeit von Mitarbeitenden durch betriebliche Mobilgeräte verhindert, deren Messenger-Dienste außerhalb der Arbeitszeiten deaktiviert seien. Auch der Vorwurf, Mitarbeitende hätten auf Veranlassung der Geschäftsführung Gras beschaffen sollen, sei unrichtig. Weitere Vorwürfe weist der Label-Gründer ebenfalls zurück. Zudem erklärt der Anwalt, dass die vertraglichen Verhältnisse zu Ski Aggu teilweise unzutreffend dargestellt worden seien. Der Verlagsvertrag bestehe weiterhin bei der Mandantschaft bzw. ihr zuzuordnenden Unternehmen. Beendet worden sei lediglich der Managementvertrag. Ein Zusammenhang zwischen dieser Entscheidung und der SPIEGEL-Berichterstattung oder den dort erhobenen Vorwürfen bestehe nicht.

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