MeToo ist im Deutschrap angekommen: JVA zeigt Schwesta Ewa an

Die MeToo-Debatte ist spätestens seit den Anschuldigungen gegen Filmregisseur Dieter Wedel auch in Deutschland präsent. Eine, die schon vor Monaten öffentlich von Übergriffen gesprochen hat, ist Schwesta Ewa. Sie äußerte sich im Herbst 2017 in einem längeren Instagram-Video unter anderem zu Belästigungen und Schikanen in der Untersuchungshaft:

"Wisst Ihr, dass vier, fünf Frauen sich in zwei, drei Jahren in der JVA Preungesheim das Leben genommen haben aufgrund von Beamtenschikane[...]? Wisst ihr, dass Wärter zu mir gekommen sind? Um 11 Uhr, 10 Uhr, 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr nachts bei mir an der Glocke geklingelt haben und mich b*msen wollten?"

Schwere Anschuldigungen, die Ermittlungen nach sich ziehen müssten. Laut Stern will die JVA Frankfurt III den Vorwürfen aber nicht weiter nachgehen: Die Anstaltsleitung zeigte Ewa stattdessen wegen übler Nachrede an. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Schwesta Ewa.

Wie das sein kann, begründete die Staatsanwalt gegenüber dem Stern damit, dass Ewa nicht bereit gewesen sei, die Anschuldigungen in einer Anhörung zu wiederholen. Dadurch können "noch nicht von einem Anfangsverdacht ausgegangen werden".

Dass sie hier die Aussage verweigerte, begründet Schwesta Ewas Anwalt Alexander Stevens damit, dass sie als Beschuldigte vorgeladen worden sei. Stattdessen hätte man sie als Zeugin vernehmen können.

In einem Beitrag des Sat1-Frühstückfernsehens ergänzt er, er glaube seiner Mandantin "uneingeschränkt". Er hält er sogar den Versuch der Vertuschung eines Justizskandals für möglich.

Damit geht es Ewa ähnlich wie anderen, die im Zuge der #MeToo-Debatte über Belästigungen berichteten. Da meist kein Dritter dabei war, steht das Wort der einen gegen das des anderen. Der Beschuldigte wehrt sich und schießt zurück, die Betroffene muss zusätzlich mit Anfeindungen leben. In diesem Fall sogar mit möglichen juristischen Konsequenzen.

Dass Schwesta Ewas Anschuldigungen zuerst vergleichsweise kleine Kreise zogen und sie als mögliches Opfer sogar selbst angezeigt wurde, wird mit ihrem Vorstrafenregister zu tun haben. Bekanntlich wurde sie des Menschenhandels, der Zuhälterei, der Steuerhinterziehung und der Körperverletzung verdächtigt. Wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung wurde sie zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels wurden als nicht bewiesen angesehen. Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen sie aus, sie konnte das Gefängnis nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft verlassen. Beide Seiten gingen in Revision, der Fall wird vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiterverhandelt.

Nicht die besten Voraussetzungen, wenn einem geglaubt werden soll. Aber all das sollte mit der Frage, was an Ewas Vorwürfen dran ist, nichts zu tun haben. Ebenso wie die Tatsache, dass Ewa ihre Vorwürfe sehr – sagen wir – undiplomatisch vorträgt. Justitia hat bekanntlich blind zu urteilen, ohne Ansehen der Person. In der Realität sieht das leider häufig anders aus.

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