BPjM indiziert Gzuz-Musikvideo nach über 2 Jahren
Foto von Gzuz

UPDATE: Die BPjM hat uns ausführlich erklärt, wie eine Indizierung abläuft, warum das manchmal so lange dauert und noch viel mehr:

Gzuz-Video auf dem Index: Die BPjM erklärt uns die Hintergründe

"Was hast du gedacht?" wurde jetzt indiziert. Dabei ist das Video schon vor Jahren veröffentlicht worden. Warum das so lange gedauert hat und wie...

Originalmeldung:

Wirklich überraschend kommt diese Neuigkeit im Nachhinein nicht: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat Gzuz' Musikvideo zur "Wolke 7"-Auskopplung "Was hast du gedacht?" von 2018 indiziert.

Worldstar-Video "Was hast du gedacht?" von Gzuz auf dem Index

Bonez MC, der die Nachricht über seine Insta Story bekanntgegeben hat, weist darauf hin, dass es sich dabei lediglich um die Bilder handelt. Der Song ist nach wie vor im Streaming zu finden.

Wir haben bei der BPjM nach den konkreten Gründen für die Indizierung gefragt und warten bislang auf eine Antwort. Der Katalog der BPjM für die Indizierungsgründe liest sich aber ohnehin (mit wenigen Ausnahmen) wie eine Checklist für ein klassisches 187-Video.

Unter den gesetzlich geregelten Fallgruppen findet man unter anderem verrohende Wirkung, Anreizen zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen und Unsittlichkeit. Weitere anerkannte Gründe für eine Indizierung sind etwa die Verherrlichung von Drogen- oder exzessivem Alkoholkonsum sowie das Nahelegen von selbstschädigendem Verhalten.

Die meisten werden sich noch gut an das Video erinnern, das im Frühjahr 2018 nicht nur in Deutschland für große Augen sorgte. Neben dem obligatorischen Hochprozentigen gab es lila Sprite, eimerweise Weed, weißes Pulver und etliche Waffen samt Munition zu sehen. Der Clip sollte offenkundig keine Zweifel daran lassen, dass die Jungs mit echten Pistolen und Gewehren hantieren. Auch die Szene, in der Gzuz eine Flasche an seiner Stirn zertrümmert, ist sicher bei allen Zuschauern hängen geblieben.

Gzuz geht international und die Amis kommen nicht darauf klar

Nur einen Tag nach Veröffentlichung der neuen Single "Was hast du gedacht" knackte das Video von Gzuz die eine Million Klicks.

In Reactions mit bis zu 1,7 Millionen Views kann man nach wie vor nachvollziehen, was genau am Video indizierungswürdig gewesen sein könnte.

So läuft eine Indizierung ab

Da das Video im Februar bereits zwei Jahre alt geworden ist und bis Ende 2018 (!) 36 Millionen Aufrufe angesammelt hatte, stellt sich teilweise die Frage nach dem praktischen Nutzen der Maßnahme. Klar, das Video ist – wie viele Rapvideos – nicht grade ein leuchtendes Beispiel für ein friedliches und gesundes Miteinander. Aber jeder, der es sehen wollte oder auch nicht, hat es längst gesehen.

Die Indizierungsverfahren der BPjM sind im Grund nicht allzu kompliziert. Auf einen Antrag (der bearbeitet werden muss) oder eine Anregung (die bearbeitet werden kann) folgt eine Abstimmung in einem 3er- oder 12er-Gremium, die bereits zur Entscheidung führt. Entweder ist erst sehr spät jemand auf die subtilen Ausuferungen im "Was hast du gedacht?"-Video aufmerksam geworden oder die BPjM ist sehr langsam.

Damit wollen wir nicht generell die Sinnhaftigkeit der Prüfstelle in Frage stellen. Aber in der Praxis ergeben sich dort immer wieder Entscheidungen, die mal überhart, mal etwas lethargisch und gerne auch äußerst selektiv wirken.

Zu diesen Themen haben wir der BPjM eine Anfrage geschickt, über deren Ergebnis wir euch hier aufklären, sobald wir mehr wissen.

Gzuz - "Was Hast Du Gedacht": Warum das Video nicht auf dem 187-Kanal kam - On Point

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