Yoko Ono lässt grüßen: Wieso RZA einen Hundesitter-Service verklagt

Normalerweise wird RZA in unschöner Regelmäßigkeit verklagt. Nun ist er der Kläger und hat sich einen Kontrahenten ausgesucht, der harmloser kaum wirken könnte. Er geht gegen ein Unternehmen aus Brooklyn vor, das Service-Leistungen für Hunde anbietet. Von Spaziergängen bis zum Hunde-Sitting – der vierbeinige Freund des Menschen kommt hier voll auf seine Kosten. Das Problem bei der Sache ist, dass der Chef des Hunde-Services offenbar einen Hang zu Wortspielen hat. Sein Geschäft läuft nämlich unter dem Namen Woof-Tang Clan.

Hier sieht RZA offenkundig eine Verletzung des Markenrechts. Laut der New York Daily News erschöpft sich die zu starke Inspiration beim Wu-Tang Clan auch nicht bei der Namensgebung. Im Shop wurden wohl T-Shirts angeboten, die an das bekannte Artwork zu Return to the 36 Chambers mit dem verstorbenen Wu-Tang-Member ODB angelehnt waren. Aktuell sind im Online-Store keine Produkte mehr zu finden. Dass sich die Macher hinter der Website für Hiphop interessieren, ist aber nicht von der Hand zu weisen. In dem Beschreibungstext zum "Dog Sitting" steht beispielsweise, dass man absolut höflich und zuvorkommend sei, solange sich alle Parteien darauf einigen könnten, dass Illmatic von Nas das beste Album aller Zeiten sei.

Services | wooftangclan

We are committed to showing your dog a good time. We walk small groups (and keep them small) to make sure your pup gets adequate attention, good exercise, and plenty of time to socialize with their buddies. We are available in lower Manhattan 7 days a week, day or night, rain or shine.

Sicherlich könnte man hier RZA unterstellen, dass er die Sache ein wenig zu ernst sieht. In jüngster Vergangenheit gab es aber einen nahezu identischen Fall, der ebenso vor Gericht landete. Yoko Ono hatte eine Hamburger Kneipe verklagt, weil sie sich Yoko Mono nannte. Die Witwe von John Lennon hält anscheinend auch nichts von solchen Witzchen. Sie bekam juristisch Recht, da es sich wie der NDR schreibt um eine "unberechtigte Namensanmaßung" handele. Die Ähnlichkeit zwischen den Namen sei so eindeutig, dass von einer Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgegangen werden müsse.

Diese Überschneidungen sind auch im Fall RZA gegen den Woof-Tang Clan kaum abzustreiten. Wie Yoko Ono hat das Mastermind des Wu-Tang Clan wohl wenig dafür über, wenn auf seinen Nacken (zumindest einigermaßen kreativ) Geld verdient wird. Durch den vermeintlichen Verkauf von Merchandise-Produkten ist die Bereicherung am geistigen Eigentum darüber hinaus noch um einiges dreister als beim Fall Yoko Ono versus Yoko Mono. Wir lernen: Auch die humorvoll gemeinte Verletzung von Marken- beziehungsweise Persönlichkeitsrechten ist defintiv kein Spaß.