Verfahren gegen Bushido: Haftstrafe auf Bewährung

Bushido soll zu einer Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden sein. Das berichtet heute der Stern.

Das Urteil bedeutet: Sollte der Berliner in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig werden, müsste er im schlimmsten Fall die elfmonatige Haftstrafe im Gefängnis verbüßen. Nach Angaben der Zeitschrift akzeptierte der Rapper bereits im Dezember einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin. Dadurch erspart er sich einen öffentlichen Prozess.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte unter dem Verdacht des versuchten Betrugs gegen Bushido. Der Stern schreibt:

"Auslöser des Verfahrens gegen Bushido war ein vermeintlicher Einbruchdiebstahl in seinem Aquaristik-Geschäft Into the Blue in Berlin. In der Nacht vom 11. auf den 12. November 2014 sollen dort Fische, Korallen und Ausstattung im Wert von 175.000 Euro abhanden gekommen sein. Auch ein Tresor mit 185.000 Euro in bar war angeblich verschwunden. Bushido machte bei seiner Versicherung in Neuss einen Schaden in Höhe von 360.000 Euro geltend. Die Polizei fand allerdings nur zweifelhafte Einbruchsspuren. Auch die Versicherung war skeptisch."

Im November 2015 habe es eine Durchsuchung in der Villa des Rappers gegeben. Der Strafbefehl sei am 16. Dezember ausgestellt worden. Neben der Bewährungsstrafe muss Bushido angeblich eine Geldstrafe zahlen.

Über den Vorfall berichteten wie unter anderem schon 2015:

Staatsanwaltschaft lässt zwei Häuser von Bushido durchsuchen

Bushido scheint mal wieder rechtliche Probleme zu bekommen. Wie unter anderem Spiegel Online berichtet, habe die Staatsanwaltschaft heute zwei Häuser des 37-Jährigen durchsucht. Laut des Sprechers der Staatanwaltschaft werde gegen Bushido wegen des Verdachts auf Versicherungsbetrug ermittelt. Dabei gehe es um einen angeblichen Einbruch in seinen Aquaristik-Shop Into the Blue, den Bushido in Berlin-Lichterfelde betreibt.

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