Urteil gefällt: Bushido gewinnt Gerichtsprozess

Bushido hatte gegen die Indizierung des Tracks Stress Ohne Grund Beschwerde eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm nun recht und erklärte die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jungendgefährdende Medien für rechtswidrig.

Im Jahr 2013 war das Album NWA von Bushidos Schützling Shindy eine Woche nach Veröffentlichung indiziert worden. Darauf befindet sich auch der gemeinsame Song Stress Ohne Grund der beiden, der einen Tag vor Release des Albums als Videosingle ausgekoppelt wurde. Gegen das Verbot des Songs hatte Bushido Beschwerde vor Gericht eingereicht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster kam nun zu dem Urteil, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien habe nicht ausreichend geprüft, ob sich es um Kunst handele. Man hätte zwischen den Regeln des Jugendschutzes und der Kunstfreiheit abwägen müssen.

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