Nach Berufung: Kollegah erneut vor Gericht

Wie die Heimatzeitung berichtet, muss Kollegah sich momentan erneut wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Die zuständige Staatsanwältin soll gegen das im November letzten Jahres gefällte Urteil Berufung eingelegt haben. Kollegah wurde damals freigesprochen.

Nun geht der Prozess offenbar in die nächste Runde. Gleich 14 Zeugen sollen dem Landgericht Traunstein bei der Rekonstruktion der Nacht auf den 30. Juni 2014 helfen. In jener Nacht sollen Kollegah und zwei seiner Begleiter einen Gast in einer Diskothek in Freilassing angegriffen haben, nachdem dieser Kollegah offenbar beleidigte. Während der Auseinandersetzung sei einem zur Hilfe eilenden Gast das Nasenbein gebrochen worden.

Auch gestern habe Kollegah sich laut Heimatzeitung auf Notwehr berufen. Am nächsten Montag solle der Prozess weitergeführt werden.

Unterdessen könnte auch Majoe juristischer Ärger drohen. In der Heimatzeitung heißt es, die Staatsanwältin habe gegen nahezu alle Entlastungszeugen Kollegahs ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet. Diese hätten im ersten Prozess "keinen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen". Darunter sei neben einem Bodyguard auch Kollegahs "Backgroundsänger". Bereits Anfang November 2014 gab es Anzeichen, dass es sich dabei vermutlich um Majoe handelt.

Man darf also gespannt sein, wie der Trubel rund um Kollegah enden wird. Sein Anwalt Tarik Karabulut rechnete sich schon nach dem Freispruch gute Chancen aus, sollte es zu einer Berufung kommen. Nun wird man sehen, ob Karabulut Recht behalten wird.

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