Landgericht äußert sich Hiphop.de gegenüber zu KC Rebell
Nach der Aufregung um das Video zu Anhörung von KC Rebell mit negativer Berichterstattung in Boulevard-Medien, haben wir der Pressesprecherin Kerstin Planken ein paar Fragen gestellt. Diese hat die Richterin und Pressedezernentin uns umgehen beantwortet:  "Im Vorfeld der Erteilung der Genehmigung ist die Firma StreetCinema UG zu dem Inhalt des geplanten Projekts befragt worden. Die Produktionsfirma hat erklärt, dass eine Videosequenz gedreht werden solle, in der sich ein Künstler im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung zu seinem Werk äußern solle. Diese mit Blick auf das hergestellte Video irreführend verkürzten Angaben, mit denen die wirkliche inhaltliche Ausrichtung des Videos verschleiert wurde, haben den Präsidenten des Landgerichts veranlasst, die erbetene Drehgenehmigung zu erteilen.  Der Text des Songs ist dem Präsidenten des Landgerichts Wuppertal von der Produktionsfirma oder dem Künstler nicht übermittelt worden. Den Inhalt des Musikvideos werde ich inhaltlich nicht bewerten. Unabhängig von der Frage der künstlerischen Freiheit steht es dem Präsidenten des Landgerichts Wuppertal im Rahmen seines Hausrechtes zu, die Ausübung auch einer künstlerischen Tätigkeit in den Räumen des Gerichtsgebäudes nicht zu genehmigen. Wären dem Präsidenten des Landgerichts die tatsächliche Konzeption und inhaltliche Ausrichtung des konkreten Musikvideos im Vorfeld bekannt gewesen, hätte er der Firma StreetCinema UG keine Drehgenehmigung erteilt. Es ist beabsichtigt, in zukünftigen Fällen vor der Entscheidung über die Erteilung einer Drehgenehmigung noch detailliertere Informationen über Inhalt, Ablauf und Ausgestaltung der vor Ort zu drehenden Szenen, gegebenenfalls auch unter Vorlage des vollständigen Drehbuches, zu verlangen. Ob eine Drehgenehmigung erteilt wird, wird weiterhin jeweils im Einzelfall geprüft und entschieden werden." 
KC Rebell
soll der Bild gegenüber behauptet haben, dass er den Song zum Video vorher eingereicht habe. Planken widerspricht dieser Darstellung. Wir hatten auch gefragt, ob rechtliche Konsequenzen entstehen könnten, was scheinbar nicht der Fall ist.  Dass die Pressederzernentin das Video und den Song inhaltlich nicht bewerten möchte, überrascht aufgrund ihrer Position nicht. In unserer Frage ging es darum, ob festgestellt werden könne, dass es sich um fiktive Vorgänge halte. Auch wollten wir wissen, warum das Video erst eine Woche nach Veröffentlichung für derartige Furore sorgt. Außerdem fragten wir, welche Szenen konkret aus welchem Grund für Verstimmungen sorgen. Leider wurde in der Antwort nicht auf alle Punkte eingegangen.  Wir haben in einer Umfrage erfragt, wie das Video rüber kommt und ob es als Kunst gilt. Knapp eintausend Leser haben bislang abgestimmt und davon stellen sich fast 80% hinter KC Rebell . Wie ist deine Meinung ?  [Update]: Frau Planken teilte per Mail auf Nachfrage mit, dass die WAZ (derwesten.de) das Thema als erstes Medium aufgriff. 

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