Höheres Strafmaß weiterhin möglich: Details zum Urteilsspruch gegen Schwesta Ewa

Gestern ist der Urteilsspruch im Prozess gegen Schwesta Ewa ergangen. Trotz der Haftstrafe von zweieinhalb Jahren jubelte beispielsweise Al-Gear in einem Facebook-Post:

Al-Gear

EWA ist frei

Was für manche widersprüchlich scheint, schlüsselt ein Beitrag in der hessenschau des Hessischen Rundfunks auf. Zu eingespielten Szenen aus dem Gerichtssaal wird dort die Haftdauer bestätigt. Nebenher folgt aber die Anmerkung, dass es bis zu einem Jahr dauern könne, bis solch ein Urteil rechtskräftig sei. Somit bliebe Schwesta Ewa eine recht lange Zeit in Freiheit, bevor sie ihre Gefängnisstrafe antreten muss.

Zu den Gründen der Verurteilung nennt der Sender auch entsprechende Details. So seien es vor allem die Tatvorwürfe der Körperverletzung und der Steuerhinterziehung gewesen, die zu diesem Urteilsspruch geführt hätten. Zuhälterei und Menschenhandel hingegen sehe das Gericht nicht als erwiesen an.

Wie dem Beitrag ebenso zu entnehmen ist, prüft die Staatsanwaltschaft Frankfurt, in Revision zu gehen. Sie folgt der Argumentation des Gerichts insbesondere in Bezug auf die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels nicht in vollem Umfang. Man werde "prüfen, ob das Urteil so bestand haben kann."

Gleichzeitig mutmaßt eine Reporterin vor Ort, dass Schwesta Ewa mit einer höheren Strafe gerechnet habe. Falls der Bundesgerichtshof einer möglichen Revision tatsächlich stattgibt, könnte ein solches Szenario noch eintreten.

Den gesamten Bericht kannst du hier sehen:

Zweieinhalb Jahre Haft für Schwesta Ewa

Die Frankfurter Rapperin Schwesta Ewa ist vom Landgericht Frankfurt wegen gefährlicher Körperverletzung, Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen, des Missbrauchs von Ausweispapieren und Steuerhinterziehung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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