Fler kündigt die "Bewährung verlängert EP" an – aus Gründen

Fler hat heute auf Facebook ein Foto von einem Schreiben des Amtsgerichts geteilt. Seine Bewährungsstrafe werde demnach wegen Beleidigung um anderthalb Jahre verlängert. Er sei während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden und zusätzlich zur verlängerten Bewährung zu einer Geldstrafe von 8.000€ verurteilt worden. Gemäß § 56f (StGB) könne man von einem Widerruf der Strafaussetzung absehen. Bedeutet: Knast ist trotz des Verstoßes gegen die Auflagen nicht nötig, weil die anderen Maßnahmen ausreichen.

Ursprünglich wurde der Berliner Rapper im Jahr 2013 wegen einer Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die für die Dauer von drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt worden war. Das vermeintliche Ende der Bewährungszeit hatte Fler im Mai 2016 mit der Bewährung vorbei EP gefeiert. In Anspielung darauf kündigt er nun in seinem Facebook-Beitrag die Bewährung verlängert EP an. Ob es sich dabei um mehr als einen Gag handelt, der sich gerade angeboten hat, werden wir sicher in den kommenden Monaten erfahren.

Um welche Beleidigung es sich genau handelt, wird aus dem Beitrag nicht deutlich. An teils öffentlichen Konflikten besteht für Fler bekanntermaßen selten Mangel.

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