Indizierung von "Sonny Black": Bushido vor Gericht

Dass sich Bushido und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in der Vergangenheit bereits einige Male uneinig waren, dürfte bekannt sein. In knapp zwei Wochen werden die Differenzen nun erneut vor Gericht ausgetragen. Dabei geht es um die Indizierung von Bushidos Album Sonny Black.

Im April 2015 hatte die BPJM das komplette Release mit allen 15 Tracks als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt. Somit darf Sonny Black seit dem 30. April 2015 nicht mehr an Minderjährige verkauft oder öffentlich beworben werden. Die Begründung? Die Lyrics von Sonny Black würden auf Kinder und Jugendliche "verrohend" wirken, würden "einen kriminellen Lebensstil" verherrlichen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren. 

Bushido sah die BPJM offenbar im Unrecht und wehrte sich gegen die Indizierung mit einer Klage. Die erste mündliche Verhandlung ist nun für den 2. September vor dem Kölner Verwaltungsgericht angesetzt, wie das VG Köln bestätigte

Wie die Chancen für Bushido stehen, wird sich dann zeigen. Zuletzt konnte er 2015 vor Gericht einen Erfolg erzielen, als die Indizierung von Shindys Track Stress ohne Grund aufgehoben wurde. 

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