Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen per Gesetz neu geregelt
Abmahnkosten für illegale Downloads sind bei Erstvergehen ab sofort auf 155,30 Euro gedeckelt. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Gesetzesvorlage beschlossen. Damit soll Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zufolge verhindert werden, dass Anwaltskanzleien ihr Geschäftsmodell auf Bagatellverstöße aufbauen:
"Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt werden. Wir müssen im Interesse von Verbrauchern und Kreativen die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf schützen, in den sie immer wieder gebracht werden. Massenabmahnungen von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr. Wir haben eine Regelung gefunden, die eine Abmahnung im Grundsatz vergünstigt, nur ausnahmsweise sind volle Gebühren fällig – das war vorher andersherum. Das geltende Urheberrecht hat seine Wirkung verfehlt!" 
Mit dem letzten Satz signalisiert die Ministerin wieder einmal, dass Sie eine sinnvolle Überarbeitung des Urheberrechts, was das veränderte Nutzungsverhalten durch die heutigen Möglichkeiten mit einschließt, als unumgänglich ansieht. Mit dem neuen Gesetzt sollten Wucher-Abmahngebühren vermieden werden, wenn man zum ersten Mal bei Verstößen gegen das Urheberrecht erwischt wird.  Gegenwind kommt vom BVMI , der vermutet, dass "die seriöse zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nahezu unmöglich" gemacht werde, da auch die Richtlinien für Abmahnungen eindeutiger festgelegt wurden.  Im letzten Jahr hatte das  Bundesverfassungsgericht  klarere gesetzliche Richtlinien gefordert . Im Jahr zuvor hatte sich unter anderem  Jan Delay zu Filesharing geäußert . Wenig später hatte er diverse Vorschläge und Anmerkungen nachgereicht . Ein bekannter Fall in unserer Szene, der für recht große Konfusion sorgte, war die Abmahnung einiger Blogger wegen des Splash-Mixtapes 2009 . Die Gage des Anwalts berechnet sich nach dem jeweiligen Streitwert. Durch die Deckelung werden massenhafte Abmahnungen unwirtschaftlicher, da entsprechende Beweise mitgeliefert werden müssen. 

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