18 Jahre Streit wegen 2 Sekunden: Deutschrap seit gestern vorm Bundesverfassungsgericht

Die Elektropop-Pioniere von Kraftwerk klagen schon seit Jahren gegen Moses Pelham, der für den Song Nur mir von Sabrina Setlur (1997) ein 2-sekündiges Sample aus dem Track Metall auf Metall (1977) geloopt hatte. Jetzt ist der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht, der höchsten juristischen Instanz Deutschlands, gelandet.

Freie Kunstausübung oder Diebstahl? Das Urteil zu dieser Frage wird für das Frühjahr 2016 erwartet und es könnte durchaus schwerwiegende Folgen für die deutsche Hiphop-Gemeinschaft haben. Ohne Sampling gäbe wahrscheinlich die gesamte Hiphop-Kultur und etliche großartige Instrumentals nicht.

Im ZDF bei heute+ durfte der Kollege Falk Schacht, "ein Kämpfer für die Remix-Kultur", sich zum Thema äußern. Dabei kommt der Unterschied zwischen dem Sampling des kleinen Mannes und dem Sampling auf kommerzieller Ebene zur Sprache:

"Das Problem ist, glaube ich, dass sie [Kraftwerk – Anm.d.Red.] dann doch noch in einer alten Zeit leben, die mit der Moderne wahrscheinlich nicht so viel zu tun hat. Die digitale Revolution hat unsere Verhaltensweisen und die Art, wie wir miteinander kommunizieren, verändert. Wir leben jetzt in einer Remix-Kultur."

Der sogenannte kleine Mann würde also – teilweise unwissentlich – kriminalisiert, wenn das Urteil lautet, dass Sampling illegal ist. Falk fordert ein "Recht auf Remix" und eine zeitgerechte Aktualisierung des veralteten Urheberrechts.

Geistiges Eigentum und künstlerische Freiheit sind Grundrechte. Welches wiegt schwerer? Gibt es eine Patentlösung, die je nach Situation angewandt werden kann? Wie ist geistiges Eigentum zu schützen, ohne dem Hiphop eine Faust in die Magengrube zu verpassen? Zum Glück müssen wir keine Lösung finden, mit der die Mehrheit zufrieden ist...

Hier der Beitrag des ZDF mit Falk:

Der Track von Sabrina Setlur, um den es sich handelt, und das Original von Kraftwerk:

Und der hier passt einfach:

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