1 Beat, 5 Tracks: Alltag in den Staaten, warum nicht im Deutschrap?

"Reeeeeeeeeeeemiiiiiiix" , hört man Amerikaner oft rufen, wenn sie sich ein bereits bestehendes Werk zur Brust genommen haben, um es in einer anderen Form, ob mit verändertem Text oder Beat, noch einmal zu veröffentlichen. Aber warum kennen wir das nicht aus heimischen Gefilden? Nicht, dass jemand "Remix" auf einem Track brüllt, sondern, dass es einen Beat gibt, der vier bis fünf Songs von verschiedenen Rappern verursacht?

Es scheint eine Art Tradition in den Staaten geworden zu sein, sich einfach den Beat eines Kollegen zu schnappen, um die eigenen Lyrics darauf zu droppen. Dafür gibt es einige aktuelle Beispiele. Da wäre der Track Chi-Raq, ursprünglich von Nicki Minaj, der unter anderem von Meek Mill, Sasha Go Hard, Ace Hood oder Tyga mit The Game in weiteren Versionen releast wurde. Beliebt ist auch Wiz Khalifas We Dem Boyz . Nachdem Wiz selbst kürzlich ankündigte, er werde demnächst eine Version des Songs mit Nas raushauen, hat sich Puff Daddy French Montana und Meek Mill geschnappt, um auf den Beat zu rappen. Auch T.I. oder Busta Rhymes brachten Remixes zu We Dem Boyz raus. 

Das beliebteste Instrumental scheint zur Zeit Drakes 0 To 100 zu sein. Neben Meek Mill, Ransom und der G-Unit schnappte sich sogar einer unserer deutschen Rap-Künstler das Teil. Erst diese Woche brachte Laas Unltd. 0 auf 100 heraus und drehte dazu auch ein kleines Video.

Bei uns zulande ist es allerdings eher unüblich, sich den Klangteppich eines anderen Rappers vorzunehmen, um den eigenen 16er darauf unterzubringen. Zum einen vielleicht, weil es immer noch verschiedene Lager innerhalb der Szene gibt, durch die ein solcher Umgang mit der Musik fast unmöglich wird. Gut, die Zustände, die in Rapdeutschland noch vor zehn bis 15 Jahren herrschten, sind weitgehend vorbei. Strenge Grenzen werden nur noch selten gezogen. Spätestens seit Psaiko Dinos #hangster ist es mittlerweile zumindest möglich, sowohl Cro als auch Haftbefehl auf einer Playlist unterzubringen. Trotzdem gibt es viele Beispiele für Rapper, bei denen sich voraussagen lässt, dass sie sich sicher niemals den bereits verwendeten Beat eines gewissen Kollegen nehmen würden, um darüber zu rappen. 

Es wäre doch zum Beispiel interessant gewesen, hätte man den Beat von Chabos wissen wer der Babo ist von Haftbefehl über Marteria weiter zu Kollegah bis hin zu Lakmann durchgereicht. Jeder hätte seinen eigenen Vers geschrieben, im persönlichen Stil. Sicher wären dabei einige gute Remixe entstanden, wie es bei den oben genannten amerikanischen Werken auch der Fall ist. Klar, es gibt die Monstermixes: Auf Kool Savas' Track Der Beweis 2 (Mammut Remix) versammelte er unter anderem Vega, Amar, Laas Unltd., Caput, Ercandize, Favorite, Motrip und Olli Banjo. Auch Haftbefehl veröffentlichte einen Remix zum Chabos-Track mit Milonair, Mosh36, Olexesh, Celo & Abdi, Al-Gear, Veysel und weiteren MCs. Um ein weiteres Beispiel zu nennen: PA Sports reichte Warum (Remix) nach mit Boz, Liquit Walker, Ercandize, Jaysus, Kurdo, Vega, Hamad45 und vielen mehr. Üblich ist aber Vor allem nicht, dass ein bekannter MC mal eben so einen 16er auf einem Beat eines Rap-Kollegen spittet.

An dieser Stelle muss man Megaloh lobend erwähnen, der mit seinem Mixtape Auf Ewig 2 absolute Deutschrap-Klassiker wiederbelebte und Credibil mit seinem Werk Deutsches Demotape. Das sind aber eher absolute Ausnahmen.

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Rechtlich gesehen gibt es zunächst keine großen Unterschiede zwischen den USA und Deutschland, was das ungefragte Benutzen eines Instrumentals angeht. Es verletzt sowohl bei uns als auch auf der gegenüberliegenden Seite des Atlantiks das Urheberrecht des jeweiligen Eigentümers. Allerdings wird es in den meisten Fällen geduldet, sofern die urheberrechtsverletztende Partei das Werk nicht zu kommerziellen Zwecken nutzt, also damit Geld verdient. 

Wird der Remix also von einem Youtube-Partner auf der Plattform veröffentlicht, kann es auch zu Sperrungen kommen. Oder man einigt sich eben intern, was zum Beispiel durch die von Youtube angebotene Monetarisierung möglich ist.

Allgemein gilt, die Rechte des Urhebers werden nur dann nicht verletzt, wenn der Remix ein völlig eigenständiges, neues Produkt darstellt. Ist der Schöpfer des ursprünglichen Produktes allerdings schon länger als 70 Jahre tot, so ist das von ihm geschaffene Material frei zugänglich.

Jemand, der damit natürlich keine Probleme hat, ist der selbsternannte Erfinder des Remixes, Puff Daddy. Im Jahr 2002 releaste der Bad Boy Records-Künstler das Album We Invented The Remix, auf dem er neben Usher und Mary J. Blige auch Notorious B.I.G., Snoop Dogg, Ghostface Killah und viele andere versammelte. Hier benutzte Puffy aber seine eigenen Beats und ging auch deshalb möglichen rechtlichen Problemen von vornherein aus dem Weg.

Hin und wieder wird sich auch hierzulande bei Live-Auftritten ein bekannter Beat eines anderen Rappers geschnappt, um die eignen Lines darauf zu droppen. Aber es wäre doch mal wünschenswert, wenn der ein oder andere den oben genannten amerikanischen Beispielen folgt.

Wer mehr über die Geschichte des Remixens wissen möchte, dem ist der untere Bericht des Senders 3Sat zu empfehlen.